Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Zuletzt geändert durch Art. 14 Abs. 5 G v. 28.6.2021 I 2250
📖 Am Stück lesen (11 Teile)
- Inhaltsübersicht
- Erster Abschnitt – Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Abschnitt – Schadenstatbestände
- Dritter Abschnitt – Besondere Vorschriften für juristische Personen, Anstalten oder Personenvereinigungen
- Vierter Abschnitt – Besondere Gruppen von Verfolgten
- Fünfter Abschnitt
- Sechster Abschnitt – Befriedigung der Entschädigungsansprüche
- Siebenter Abschnitt – Härteausgleich
- Achter Abschnitt – Verteilung der Entschädigungslast
- Neunter Abschnitt – Entschädigungsorgane und Verfahren
- Zehnter Abschnitt – Übergangs- und Schlußvorschriften
Inhalt
- Inhaltsübersicht
-
Zweiter Abschnitt Schadenstatbestände
-
Siebenter Titel Schaden im beruflichen und im wirtschaftlichen Fortkommen
-
I. Grundsatz
-
II. Schaden im beruflichen Fortkommen
-
1. Begriff
-
3. Unselbständige Berufe
-
C. Dienst bei Religionsgesellschaften
-
4. Schädigung in selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit
-
7. Zusammentreffen von Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden im beruflichen Fortkommen mit Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit
-
8. Zusammentreffen mit Ansprüchen nach den Rechtsvorschriften zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes
-
9. Ermächtigung der Bundesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
-
-
IV. Gemeinsame Vorschriften über Vererblichkeit und Übertragbarkeit
-
-
Achter Titel Soforthilfe für Rückwanderer
-
Zehnter Titel Zusammentreffen von Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden an Leben, Schaden an Körper oder Gesundheit und Schaden im beruflichen Fortkommen
-
Vierter Abschnitt Besondere Gruppen von Verfolgten
-
Erster Titel Grundsatz
-
-
Fünfter Abschnitt
-
Siebenter Abschnitt Härteausgleich
-
Achter Abschnitt Verteilung der Entschädigungslast
-
Neunter Abschnitt Entschädigungsorgane und Verfahren