§ 12 BEG ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Renten werden frühestens vom 1. November 1953 an in monatlich vorauszahlbaren Beträgen gezahlt.