Vereinsregisterverordnung
Zuletzt geändert durch Art. 29 G v. 5.7.2021 I 3338
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Inhalt
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Abschnitt 1 Zuständigkeit, Einrichtung des Vereinsregisters
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Abschnitt 2 Führung des Vereinsregisters
- § 9 Eintragungsverfügung
- § 10 Form der Eintragungen
- § 11 Änderung und Löschung von Eintragungen
- § 12 Berichtigung von Eintragungen
- § 13 Bekanntgabe gegenüber den Beteiligten
- § 14 (weggefallen)
- § 15 Erreichbarkeit des Vereins
- § 16 Einsicht in das Vereinsregister
- § 17 Abschriften, Bescheinigungen und Zeugnisse
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Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für das maschinell geführte Vereinsregister
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Unterabschnitt 1 Einrichtung des maschinell geführten Vereinsregisters
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Unterabschnitt 2 Anlegung des maschinell geführten Registerblatts
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Unterabschnitt 3 Maschinelle Führung des Vereinsregisters
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Unterabschnitt 4 Einsicht in das maschinell geführte Vereinsregister
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Unterabschnitt 5 Automatisierter Abruf von Daten
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Unterabschnitt 6 Schlußbestimmungen
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