Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie durch zivile Wachpersonen
Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 9.1.2026 I Nr. 7
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Inhalt
- Eingangsformel
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1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
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2. Abschnitt Anhalten, Personenüberprüfung, vorläufige Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Voraussetzungen des unmittelbaren Zwanges
- § 4 Anhalten und Überprüfen von Personen im militärischen Sicherheitsbereich
- § 5 Weitere Personenüberprüfung
- § 6 Vorläufige Festnahme
- § 7 Durchsuchung und Beschlagnahme bei Personenüberprüfung
- § 8 Allgemeine Anordnung von Durchsuchungen
- § 8a Identitätsfeststellung außerhalb eines militärischen Sicherheitsbereiches
- § 8b Durchsuchung zum Eigenschutz
- § 9 Voraussetzungen des unmittelbaren Zwanges
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3. Abschnitt Anwendung des unmittelbaren Zwanges
- § 10 Einzelmaßnahmen des unmittelbaren Zwanges
- § 11 Androhung der Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges
- § 12 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- § 13 Hilfeleistung für Verletzte
- § 14 Fesselung von Personen
- § 15 Schußwaffengebrauch gegen Personen
- § 16 Besondere Vorschriften für den Schußwaffengebrauch
- § 17 Androhung des Schußwaffengebrauchs
- § 18 Explosivmittel