Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 12.5.2026 I Nr. 140
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- Inhaltsübersicht
- Erstes Kapitel – Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall
- Zweites Kapitel – Prävention
- Drittes Kapitel – Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
- Viertes Kapitel – Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen
- Fünftes Kapitel – Organisation
- Sechstes Kapitel – Aufbringung der Mittel
- Siebtes Kapitel – Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehungen zu Dritten
- Achtes Kapitel – Datenschutz
- Neuntes Kapitel – Bußgeldvorschriften
- Zehntes Kapitel – Übergangsrecht
- Elftes Kapitel – Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung
Inhalt
- Inhaltsübersicht
-
Erstes Kapitel Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall
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Erster Abschnitt Aufgaben der Unfallversicherung
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Zweiter Abschnitt Versicherter Personenkreis
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Dritter Abschnitt Versicherungsfall
- § 7 Begriff
- § 8 Arbeitsunfall
- § 9 Berufskrankheit
- § 10 Erweiterung in der See- und Binnenschiffahrt
- § 11 Mittelbare Folgen eines Versicherungsfalls
- § 12 Versicherungsfall einer Leibesfrucht
- § 12a Gesundheitsschaden im Zusammenhang mit der Spende von Blut oder körpereigenen Organen, Organteilen oder Gewebe
- § 13 Sachschäden bei Hilfeleistungen
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-
Zweites Kapitel Prävention
- § 14 Grundsatz
- § 15 Unfallverhütungsvorschriften
- § 16 Geltung bei Zuständigkeit anderer Unfallversicherungsträger und für ausländische Unternehmen
- § 17 Überwachung und Beratung
- § 18 Aufsichtspersonen
- § 19 Befugnisse der Aufsichtspersonen
- § 20 Zusammenarbeit mit Dritten
- § 21 Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten
- § 22 Sicherheitsbeauftragte
- § 23 Aus- und Fortbildung
- § 24 Überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst
- § 25 Bericht gegenüber dem Bundestag
-
Drittes Kapitel Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
-
Erster Abschnitt Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen
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Erster Unterabschnitt Anspruch und Leistungsarten
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Zweiter Unterabschnitt Heilbehandlung
- § 27 Umfang der Heilbehandlung, Anschluss an die Telematikinfrastruktur
- § 27a Nutzung der Telematikinfrastruktur
- § 28 Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
- § 29 Arznei- und Verbandmittel
- § 30 Heilmittel
- § 31 Hilfsmittel
- § 32 Häusliche Krankenpflege
- § 33 Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
- § 34 Durchführung der Heilbehandlung
-
Dritter Unterabschnitt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
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Vierter Unterabschnitt Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen
-
Fünfter Unterabschnitt Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
-
Sechster Unterabschnitt Geldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- § 45 Voraussetzungen für das Verletztengeld
- § 46 Beginn und Ende des Verletztengeldes
- § 47 Höhe des Verletztengeldes
- § 47a Beitragszahlung der Unfallversicherungsträger an berufsständische Versorgungseinrichtungen und private Krankenversicherungen
- § 48 Verletztengeld bei Wiedererkrankung
- § 49 Übergangsgeld
- § 50 Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes
- § 51 (weggefallen)
- § 52 Anrechnung von Einkommen auf Verletzten- und Übergangsgeld
-
Siebter Unterabschnitt Besondere Vorschriften für die Versicherten in der Seefahrt
-
Achter Unterabschnitt Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
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Zweiter Abschnitt Renten, Beihilfen, Abfindungen
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Erster Unterabschnitt Renten an Versicherte
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Zweiter Unterabschnitt Leistungen an Hinterbliebene
- § 63 Leistungen bei Tod
- § 64 Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten
- § 65 Witwen- und Witwerrente
- § 66 Witwen- und Witwerrente an frühere Ehegatten; mehrere Berechtigte
- § 67 Voraussetzungen der Waisenrente
- § 68 Höhe der Waisenrente
- § 69 Rente an Verwandte der aufsteigenden Linie
- § 70 Höchstbetrag der Hinterbliebenenrenten
- § 71 Witwen-, Witwer- und Waisenbeihilfe
-
Dritter Unterabschnitt Beginn, Änderung und Ende von Renten
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Vierter Unterabschnitt Abfindung
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Fünfter Unterabschnitt Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
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Dritter Abschnitt Jahresarbeitsverdienst
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Erster Unterabschnitt Allgemeines
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Zweiter Unterabschnitt Erstmalige Festsetzung
- § 82 Regelberechnung
- § 83 Jahresarbeitsverdienst kraft Satzung
- § 84 Jahresarbeitsverdienst bei Berufskrankheiten
- § 85 Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst
- § 86 (weggefallen)
- § 87 Jahresarbeitsverdienst nach billigem Ermessen
- § 88 Erhöhung des Jahresarbeitsverdienstes für Hinterbliebene
- § 89 Berücksichtigung von Anpassungen
-
Dritter Unterabschnitt Neufestsetzung
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Vierter Unterabschnitt Besondere Vorschriften für die bei der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation versicherten Seeleute und ihre Hinterbliebenen
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Fünfter Unterabschnitt Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und ihre Hinterbliebenen
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Vierter Abschnitt Mehrleistungen
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Fünfter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
- § 95 Anpassung von Geldleistungen
- § 96 Fälligkeit, Auszahlung und Berechnungsgrundsätze
- § 97 Leistungen ins Ausland
- § 98 Anrechnung anderer Leistungen
- § 99 Wahrnehmung von Aufgaben durch die Deutsche Post AG
- § 100 Verordnungsermächtigung
- § 101 Ausschluß oder Minderung von Leistungen
- § 102 Schriftform
- § 103 Zwischennachricht, Unfalluntersuchung
-
-
Viertes Kapitel Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen
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Erster Abschnitt Beschränkung der Haftung gegenüber Versicherten, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen
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Zweiter Abschnitt Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern
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Fünftes Kapitel Organisation
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Erster Abschnitt Unfallversicherungsträger
- § 114 Unfallversicherungsträger
- § 115 Prävention bei der Unfallversicherung Bund und Bahn
- § 116 Unfallversicherungsträger im Landesbereich
- § 117 Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich
- § 118 Vereinigung von Berufsgenossenschaften
- § 119 (weggefallen)
- § 119a (weggefallen)
- § 120 Bundes- und Landesgarantie
-
Zweiter Abschnitt Zuständigkeit
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Erster Unterabschnitt Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften
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Zweiter Unterabschnitt Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
-
Dritter Unterabschnitt Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
- § 125 Zuständigkeit der Unfallversicherung Bund und Bahn
- § 126 (weggefallen)
- § 127 (weggefallen)
- § 128 Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger im Landesbereich
- § 129 Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich
- § 129a Zuständigkeit bei gemeinsamer Beteiligung von Bund, Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden an Unternehmen
-
Vierter Unterabschnitt Gemeinsame Vorschriften über die Zuständigkeit
- § 130 Örtliche Zuständigkeit
- § 131 Zuständigkeit für Hilfs- und Nebenunternehmen
- § 132 Zuständigkeit für Unfallversicherungsträger
- § 133 Zuständigkeit für Versicherte
- § 134 Zuständigkeit bei Berufskrankheiten
- § 135 Versicherung nach mehreren Vorschriften
- § 136 Bescheid über die Zuständigkeit, Begriff des Unternehmers
- § 136a Unternehmernummer
- § 136b Verarbeitung zu Zwecken des Unternehmensbasisdatenregisters
- § 136c Betriebsstättenverzeichnis
- § 137 Wirkung von Zuständigkeitsänderungen
- § 138 Unterrichtung der Versicherten
- § 139 Vorläufige Zuständigkeit
- § 139a Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland
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Dritter Abschnitt Weitere Versicherungseinrichtungen
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Vierter Abschnitt Dienstrecht
- § 144 Dienstordnung
- § 145 Regelungen in der Dienstordnung
- § 146 Verletzung der Dienstordnung
- § 147 Aufstellung und Änderung der Dienstordnung
- § 147a Dienstbezüge der Geschäftsführer der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
- § 148 Dienstrechtliche Vorschriften für die Unfallversicherung Bund und Bahn
- § 149 Dienstrechtliche Vorschriften für die gewerblichen Berufsgenossenschaften
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-
Sechstes Kapitel Aufbringung der Mittel
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Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
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Erster Unterabschnitt Beitragspflicht
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Zweiter Unterabschnitt Beitragshöhe
- § 152 Umlage
- § 153 Berechnungsgrundlagen
- § 154 Berechnungsgrundlagen in besonderen Fällen
- § 155 Beiträge nach der Zahl der Versicherten
- § 156 Beiträge nach einem auf Arbeitsstunden aufgeteilten Arbeitsentgelt
- § 157 Gefahrtarif
- § 158 Genehmigung
- § 159 Veranlagung der Unternehmen zu den Gefahrklassen
- § 160 Änderung der Veranlagung
- § 161 Mindestbeitrag
- § 162 Zuschläge, Nachlässe, Prämien
- § 163 Beitragszuschüsse für Küstenfischer
-
Dritter Unterabschnitt Vorschüsse und Sicherheitsleistungen
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Fünfter Unterabschnitt Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen
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Sechster Unterabschnitt Zusammenlegung und Teilung der Last, Teilung der Entschädigungslast bei Berufskrankheiten, Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
-
Siebter Unterabschnitt Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften
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Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung
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Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
-
Vierter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
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Erster Unterabschnitt Berechnungsgrundsätze
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Zweiter Unterabschnitt Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren
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-
Siebtes Kapitel Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehungen zu Dritten
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Erster Abschnitt Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern
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Zweiter Abschnitt Beziehungen der Unfallversicherungsträger zu Dritten
- § 191 Unterstützungspflicht der Unternehmer
- § 192 Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern und Bauherren
- § 193 Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer
- § 194 Meldepflicht der Eigentümer von Seeschiffen
- § 195 Unterstützungs- und Mitteilungspflichten von Kammern und der für die Erteilung einer Gewerbe- oder Bauerlaubnis zuständigen Behörden
- § 196 Mitteilungspflichten der Schiffsvermessungs- und -registerbehörden
- § 197 Übermittlungspflicht weiterer Behörden
- § 198 Auskunftspflicht der Grundstückseigentümer
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-
Achtes Kapitel Datenschutz
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Erster Abschnitt Grundsätze
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Zweiter Abschnitt Datenverarbeitung durch Ärzte
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Dritter Abschnitt Dateisysteme
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-
Neuntes Kapitel Bußgeldvorschriften
-
Zehntes Kapitel Übergangsrecht
- § 212 Grundsatz
- § 213 Versicherungsschutz
- § 214 Geltung auch für frühere Versicherungsfälle
- § 215 Sondervorschriften für Versicherungsfälle in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- § 216 (weggefallen)
- § 217 Bestandsschutz
- § 218 (weggefallen)
- § 218a Leistungen an Hinterbliebene
- § 218b Rückwirkende Anerkennung von Berufskrankheiten
- § 218c Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn vor dem 1. April 2004
- § 218d Besondere Zuständigkeiten
- § 218e Übergangsregelungen aus Anlass des Übergangs der Beitragsüberwachung auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung
- § 218f Evaluation
- § 218g Übergangsregelungen bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite
- § 219 (weggefallen)
- § 219a Altersrückstellungen
- § 220 Ausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften
- § 221 Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung
- § 221a Verarbeitung von Daten durch die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
- § 221b Übergangszeit und Beitragsangleichung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
-
Elftes Kapitel Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung