§ 97 SGB 7
Leistungen ins Ausland
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Berechtigte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten nach diesem Buch
- 1.
- Geldleistungen,
- 2.
- für alle sonstigen zu erbringenden Leistungen eine angemessene Erstattung entstandener Kosten einschließlich der Kosten für eine Pflegekraft oder für Heimpflege.
Suchhilfen: Auslandsgeldleistung, Kosten Erstattung im Ausland, Pflege im Ausland, Heimpflege im Ausland, Auslandsunterstützung, Auslandskostenübernahme, Auslandsversorgung, landsgeldleistung, stattung, landsunterstützung, landsversorgung