§ 60 SGB 7
Minderung bei Heimpflege
📖
↗ Links
Für die Dauer einer Heimpflege von mehr als einem Kalendermonat kann der Unfallversicherungsträger die Rente um höchstens die Hälfte mindern, soweit dies nach den persönlichen Bedürfnissen und Verhältnissen der Versicherten angemessen ist.
Suchhilfen: Rente mindern Heimpflege, Rentenkürzung bei Heimaufenthalt, Heimpflege Rentenkürzung, Pflegegeld reduzieren, Versicherte Rente kürzen, Minderung der Rente bei Pflegeheim, Rente reduzieren bei Heimaufenthalt, Heimaufenthalt Rentenkürzung