Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik
Geändert durch Art. 2 Abs. 32 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Ersetzt V 2030-7-17-3 v. 17.4.2002 I 1444 (LAP-mtDBWVV)
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Teil 2 Auswahlverfahren und Einstellung
- § 9 Einstellungsbehörde und personalbearbeitende Dienststelle
- § 10 Beschäftigungsdienststelle
- § 11 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
- § 12 Anforderungen im Auswahlverfahren
- § 13 Auswahlkommission
- § 14 Ergänzende Festlegungen zum Auswahlverfahren
- § 15 Bestandteile des Auswahlverfahrens
- § 16 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
- § 17 Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
- § 18 Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
- § 19 Bewertung der Eignungsmerkmale
- § 20 Gesamtergebnis und Rangfolge
- § 21 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
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Teil 3 Ausbildung
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften zu Organisation und Inhalt der Ausbildung
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Abschnitt 2 Fachtheoretische Ausbildung
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Unterabschnitt 1 Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung
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Unterabschnitt 2 Klausuren und Leistungstests in der fachtheoretischen Ausbildung
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Unterabschnitt 3 Zeugnisse in der fachtheoretischen Ausbildung
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Abschnitt 3 Berufspraktische Ausbildung
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Teil 4 Laufbahnprüfung
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Abschnitt 1 Allgemeines und Organisatorisches
- § 49 Zweck der Laufbahnprüfung
- § 50 Zulassung zur Laufbahnprüfung
- § 51 Teile der Laufbahnprüfung
- § 52 Prüfungsamt
- § 53 Prüfungskommission für die Laufbahnprüfung
- § 54 Mitglieder der Prüfungskommissionen
- § 55 Entscheidungen der Prüfungskommission
- § 56 Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung
- § 57 Protokoll über die Laufbahnprüfung
- § 58 Ort und Termin der Laufbahnprüfung
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Abschnitt 2 Schriftliche Prüfung
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Abschnitt 3 Mündliche Prüfung
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Abschnitt 4 Bestehen der Laufbahnprüfung
- § 73 Bewertung und Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung
- § 74 Bestehen der Laufbahnprüfung
- § 75 Abschlussnote
- § 76 Bescheid über die nichtbestandene Laufbahnprüfung und Dienstzeugnis
- § 77 Wiederholung der Laufbahnprüfung
- § 78 Laufbahnbefähigung
- § 79 Bescheid über das Gesamtergebnis der Laufbahnprüfung bei Bestehen und Abschlusszeugnis
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Abschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften für die schriftliche und die mündliche Prüfung
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Teil 5 Schlussvorschrift