§ 64 MtDBwVWehrtechnikVDV

Rangpunktzahl der schriftlichen Prüfung

📖

(1) Aus den Rangpunkten der Klausuren wird die Rangpunktzahl der schriftlichen Prüfung berechnet.

(2) Bei der Ermittlung der Rangpunktzahl sind die Rangpunkte der Klausuren jeweils einfach zu gewichten.

Suchhilfen: Klausurpunkte gewichten, Rangpunkte auswerten, Punktwert der Klausur, werten