Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 17.7.2025 I Nr. 166
Gem. § 36 Abs. 2 dieses G iVm Nr. 2 Bek. v. 5.12.2022 I 2262 tritt dieses G im Übrigen am 22.11.2022 in Kraft
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Teil 1 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
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Teil 2 Direktzahlungen
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Abschnitt 1 Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit
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Abschnitt 2 Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit
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Abschnitt 3 Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte
- § 12 Junglandwirtinnen und Junglandwirte
- § 13 Junglandwirte-Einkommensstützung
- § 14 Indikative Mittelzuweisung für die Junglandwirte-Einkommensstützung
- § 15 Geplanter Einheitsbetrag für die Junglandwirte-Einkommensstützung
- § 16 Weitere Bestimmungen für die Junglandwirte-Einkommensstützung
- § 17 Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Junglandwirte-Einkommensstützung
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Abschnitt 4 Regelungen für Klima und Umwelt
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Abschnitt 5 Gekoppelte Einkommensstützung
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Unterabschnitt 1 Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch
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Unterabschnitt 2 Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Rind- und Kalbfleisch
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Teil 3 Tatsächliche Einheitsbeträge