§ 30 GAPDZG
Mitteilungen der Länder
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Die Länder teilen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft jährlich bis zum 1. November für jeden geplanten Einheitsbetrag die Gesamtzahl der Einheiten mit, für die unter Berücksichtigung durchgeführter Kontrollen die jeweilige Zahlung zu gewähren ist.
Suchhilfen: Einheitsbetrag melden, Zahlungsmitteilung an Bundesministerium, Einheiten melden für Zahlung, Jahresmeldung Landwirtschaft, Landesbericht Zahlung, Kontrollierte Zahlung melden, heiten