Betriebsverfassungsgesetz
Neugefasst durch Bek. v. 25.9.2001 I 2518
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 19.7.2024 I Nr. 248
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Zweiter Teil Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat
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Erster Abschnitt Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats
- § 7 Wahlberechtigung
- § 8 Wählbarkeit
- § 9 Zahl der Betriebsratsmitglieder *)
- § 10
- § 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder
- § 12
- § 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
- § 14 Wahlvorschriften
- § 14a Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe
- § 15 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter *)
- § 16 Bestellung des Wahlvorstands
- § 17 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat
- § 17a Bestellung des Wahlvorstands im vereinfachten Wahlverfahren
- § 18 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- § 18a Zuordnung der leitenden Angestellten bei Wahlen
- § 19 Wahlanfechtung
- § 20 Wahlschutz und Wahlkosten
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Zweiter Abschnitt Amtszeit des Betriebsrats
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Dritter Abschnitt Geschäftsführung des Betriebsrats
- § 26 Vorsitzender
- § 27 Betriebsausschuss
- § 28 Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse
- § 28a Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen
- § 29 Einberufung der Sitzungen
- § 30 Betriebsratssitzungen
- § 31 Teilnahme der Gewerkschaften
- § 32 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung
- § 33 Beschlüsse des Betriebsrats
- § 34 Sitzungsniederschrift
- § 35 Aussetzung von Beschlüssen
- § 36 Geschäftsordnung
- § 37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis
- § 38 Freistellungen
- § 39 Sprechstunden
- § 40 Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats
- § 41 Umlageverbot
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Fünfter Abschnitt Gesamtbetriebsrat
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Sechster Abschnitt Konzernbetriebsrat
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Dritter Teil Jugend- und Auszubildendenvertretung
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Erster Abschnitt Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 60 Errichtung und Aufgabe
- § 61 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- § 62 Zahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter, Zusammensetzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 63 Wahlvorschriften
- § 64 Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit
- § 65 Geschäftsführung
- § 66 Aussetzung von Beschlüssen des Betriebsrats
- § 67 Teilnahme an Betriebsratssitzungen
- § 68 Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen
- § 69 Sprechstunden
- § 70 Allgemeine Aufgaben
- § 71 Jugend- und Auszubildendenversammlung
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Zweiter Abschnitt Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
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Dritter Abschnitt Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung
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Vierter Teil Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer
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Erster Abschnitt Allgemeines
- § 74 Grundsätze für die Zusammenarbeit
- § 75 Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
- § 76 Einigungsstelle
- § 76a Kosten der Einigungsstelle
- § 77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen
- § 78 Schutzbestimmungen
- § 78a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen
- § 79 Geheimhaltungspflicht
- § 79a Datenschutz
- § 80 Allgemeine Aufgaben
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Zweiter Abschnitt Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers
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Dritter Abschnitt Soziale Angelegenheiten
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Vierter Abschnitt Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
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Fünfter Abschnitt Personelle Angelegenheiten
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Erster Unterabschnitt Allgemeine personelle Angelegenheiten
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Zweiter Unterabschnitt Berufsbildung
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Dritter Unterabschnitt Personelle Einzelmaßnahmen
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Sechster Abschnitt Wirtschaftliche Angelegenheiten
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Erster Unterabschnitt Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
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Zweiter Unterabschnitt Betriebsänderungen
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Fünfter Teil Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten
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Erster Abschnitt Seeschifffahrt
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Zweiter Abschnitt Luftfahrt
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Dritter Abschnitt Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften
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Sechster Teil Straf- und Bußgeldvorschriften
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Achter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften