§ 56 BetrVG
Ausschluss von Konzernbetriebsratsmitgliedern
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Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer der Konzernunternehmen, der Arbeitgeber, der Konzernbetriebsrat oder eine im Konzern vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Konzernbetriebsrat wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.
Suchhilfen: Konzernbetriebsrat ausschließen, Mitglied aus Betriebsrat entfernen, grobe Pflichtverletzung beantragen, Ausschlussverfahren Betriebsrat, Konzernbetriebsrat Mitglied entfernen, Ausschluss beim Arbeitsgericht, schließen, fernen, antragen, schlussverfahren