Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen
Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 25.3.2026 I Nr. 81
Gem. Art 10 Abs. 3 G v. 10.12.2014 I 2091 tritt § 146 Abs. 6 an dem Tag außer Kraft an dem die technischen Regulierungsstandards gemäß Artikel 74 Absatz 4 der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 190) in Kraft treten; das Bundesministerium der Finanzen gibt diesen Tag im Bundesgesetzblatt bekannt
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- Inhaltsübersicht
- Teil 1 – Allgemeine Vorschriften
- Teil 2 – Aufsichtsrechtliche Vorschriften und Anforderungen zur Vorbereitung der Sanierung und zur Frühintervention
- Teil 3 – Abwicklungsrechtliche Vorschriften und Anforderungen zur Vorbereitung der Restrukturierung und Abwicklung
- Teil 4 – Abwicklung
- Teil 5 – Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien
- Teil 6 – Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung und Beziehungen zu Drittstaaten
- Teil 7 – Bußgeldvorschriften
- Teil 8 – Weitere Befugnisse
- Teil 9 – Rechtsbehelf und Ausschluss anderer Maßnahmen
Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich; Verhältnis zur SRM-Verordnung; Umsetzung von Beschlüssen des Ausschusses
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Abwicklungsbehörde; Aufsichtsbehörde
- § 4 Vertraulichkeit von Informationen; personenbezogene Daten; Informationsansprüche
- § 5 Verschwiegenheitspflicht
- § 6 Zulässiger Informationsaustausch zwischen Behörden im Rahmen dieses Gesetzes
- § 7 Weitergabe von Informationen an sonstige Stellen
- § 8 Vertraulichkeit gegenüber Drittstaaten
- § 9 Vorabprüfung auf Vertraulichkeit bei sonstiger Weitergabe von Informationen
- § 10 Sonstige Vorschriften
- § 11 Zugang zu Informationen
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Teil 2 Aufsichtsrechtliche Vorschriften und Anforderungen zur Vorbereitung der Sanierung und zur Frühintervention
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Kapitel 1 Sanierungsplanung
- § 12 Sanierungsplanung
- § 13 Ausgestaltung von Sanierungsplänen
- § 14 Besondere Anforderungen an die Ausgestaltung von Gruppensanierungsplänen; Einzelsanierungsplan
- § 15 Prüfung und Bewertung von Sanierungsplänen
- § 16 Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen
- § 17 Verfahren bei Gruppensanierungsplänen und Mängeln von Gruppensanierungsplänen, wenn die Aufsichtsbehörde zugleich konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
- § 18 Verfahren bei Gruppensanierungsplänen und Mängeln von Gruppensanierungsplänen, wenn die Aufsichtsbehörde nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
- § 19 Vereinfachte Anforderungen
- § 20 Befreiung von Instituten, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören
- § 21 Vertraulichkeitspflicht der Institute und gruppenangehörigen Unternehmen
- § 21a Verordnungsermächtigung
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Kapitel 2 Gruppeninterne finanzielle Unterstützung
- § 22 Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
- § 23 Zulässigkeit und Inhalt einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
- § 24 Abtretungsverbot
- § 25 Genehmigungserfordernis
- § 26 Genehmigungsverfahren bei übergeordnetem Unternehmen mit Sitz im Inland
- § 27 Genehmigungsverfahren bei übergeordnetem Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
- § 28 Weiterleitung an die Abwicklungsbehörde
- § 29 Einholung der Zustimmung der Anteilsinhaber; Berichtspflichten gegenüber den Anteilsinhabern
- § 30 Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung; Verordnungsermächtigung
- § 31 Beschlüsse über Gewährung und Annahme einer finanziellen Unterstützung
- § 32 Anzeige der beabsichtigten Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung
- § 33 Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz im Inland
- § 34 Beteiligung der Aufsichtsbehörde bei der Entscheidung über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
- § 35 Offenlegungspflichten
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Teil 3 Abwicklungsrechtliche Vorschriften und Anforderungen zur Vorbereitung der Restrukturierung und Abwicklung
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Kapitel 1 Abwicklungsplanung
- § 40 Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen
- § 41 Vereinfachte Anforderungen; Verordnungsermächtigung
- § 42 Mitwirkung des Instituts; Verordnungsermächtigung
- § 42a Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung
- § 43 Zentrale Verwahrung und Verwaltung von Finanzkontrakten
- § 44 Information der Abwicklungsbehörde über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
- § 45 Mitwirkung Dritter; Verordnungsermächtigung
- § 46 Gruppenabwicklungspläne; Mitwirkung der EU-Mutterunternehmen und Dritter
- § 47 Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
- § 48 Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
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Kapitel 2 Anforderungen in Bezug auf berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, relevante Kapitalinstrumente und genehmigtes Kapital
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Abschnitt 1 Mindestbetrag berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
- § 49 Anwendung und Berechnung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
- § 49a Ausnahme von der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
- § 49b Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten
- § 49c Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
- § 49d Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von global systemrelevanten Instituten und in der Union ansässige bedeutende Tochterunternehmen von global systemrelevanten Nicht-EU-Instituten
- § 49e Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Abwicklungseinheiten
- § 49f Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheit sind
- § 49g Ausnahmen für eine Zentralorganisation und CRR-Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind
- § 49h Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Liquidationseinheiten
- § 50 Gemeinsame Entscheidung über die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
- § 51 Berichterstattung und Offenlegung der Anforderung
- § 52 Berichterstattung der Abwicklungsbehörde an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde
- § 53 Verstöße gegen die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
- § 54 Übergangsregelungen und Regelungen nach Abwicklung
- § 55 Vertragliche Anerkennung des Instruments der Gläubigerbeteiligung und des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente in Drittstaaten
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Abschnitt 2 Genehmigtes Kapital und andere Instrumente harten Kernkapitals
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Kapitel 3 Abwicklungsfähigkeit
- § 57 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten
- § 58 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen
- § 58a Befugnis zur Untersagung bestimmter Ausschüttungen
- § 59 Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Instituten; Verordnungsermächtigung
- § 60 Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Gruppen
- § 60a Vertragliche Anerkennung von Befugnissen zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten
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Kapitel 4 Gründung von Brückeninstituten und Vermögensverwaltungsgesellschaften
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Teil 4 Abwicklung
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Kapitel 1 Abwicklungsbefugnis, Voraussetzungen und weitere Befugnisse
- § 62 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Institute
- § 63 Bestandsgefährdung; Verordnungsermächtigung
- § 64 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Finanzinstitute und Holdinggesellschaften
- § 65 Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
- § 66 Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten bei gruppenangehörigen Unternehmen
- § 66a Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten bei Bestandsgefährdung
- § 67 Abwicklungsziele
- § 68 Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung
- § 69 Bewertung; gerichtliche Überprüfung
- § 70 Sachverständiger Prüfer
- § 71 Zwecke der Bewertung
- § 72 Grundsätze der Bewertung
- § 73 Umfang der Bewertung; Prüfungsbericht und ergänzende Bestandteile
- § 74 Vorläufige Bewertung
- § 75 Abschließende Bewertung
- § 76 Verordnungsermächtigung
- § 77 Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen
- § 78 Allgemeine Befugnisse der Abwicklungsbehörde; Prüfungen vor Ort
- § 79 Unterstützende Maßnahmen
- § 80 Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen
- § 81 Befugnis in Bezug auf in Drittstaaten belegene Gegenstände
- § 82 Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten
- § 83 Befugnis zur zeitweiligen Untersagung der Durchsetzung von Sicherungsrechten
- § 84 Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten
- § 85 Streichung des Gesamtbetrags variabler Vergütungen und zurückbehaltener variabler Vergütungen
- § 86 Kontrollbefugnisse
- § 87 Sonderverwaltung; gemeinsamer Sonderverwalter für gruppenangehörige Unternehmen
- § 88 Rechte, Aufgaben und Befugnisse des Sonderverwalters
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Kapitel 2 Abwicklungsinstrumente
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Abschnitt 1 Beteiligung der Anteilsinhaber und Gläubiger
- § 89 Instrument der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente
- § 90 Instrument der Gläubigerbeteiligung
- § 91 Bail-in-fähige Verbindlichkeiten
- § 92 Ausschluss der Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung im Einzelfall
- § 93 Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung in Bezug auf Verbindlichkeiten aus Derivaten
- § 94 Ausgleichsbeiträge des Restrukturierungsfonds
- § 95 Zwecke des Instruments der Gläubigerbeteiligung
- § 96 Festlegung des Betrags der herabzuschreibenden oder umzuwandelnden relevanten Kapitalinstrumente und Verbindlichkeiten
- § 97 Haftungskaskade
- § 98 Umwandlungssatz; Verordnungsermächtigung
- § 99 Weitere Wirkungen der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung
- § 100 Behandlung der Anteilsinhaber und der Inhaber von Instrumenten des harten Kernkapitals bei der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung
- § 101 Abwicklungsbefugnisse bei Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung
- § 102 Erfordernis der Erstellung eines Restrukturierungsplans
- § 103 Anforderungen an den Restrukturierungsplan
- § 104 Bewertung und Genehmigung des Restrukturierungsplans
- § 105 Umsetzung des Restrukturierungsplans; spätere Überarbeitungen
- § 106 Zulassung zum Handel und Einbeziehung in den Handel von neu ausgegebenen Wertpapieren
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Abschnitt 2 Übertragung von Anteilen, Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnissen
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Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 107 Übertragung
- § 108 Mehrfache Anwendung
- § 109 Einwilligung des übernehmenden Rechtsträgers
- § 110 Auswahl der Übertragungsgegenstände
- § 111 Bewertung von Angeboten; Gegenleistung; Ausgleichsverbindlichkeit
- § 112 Drittvergleich
- § 113 Wirkungen der Abwicklungsanordnung bei Übertragung
- § 114 Wirksamwerden der Übertragung
- § 115 Eintragung der Übertragung
- § 116 Insolvenzantragspflicht; Haftung des übernehmenden Rechtsträgers
- § 117 Übertragungsgegenstände, die ausländischem Recht unterliegen
- § 118 Erforderliche Erlaubnisse, Zulassungen und Genehmigungen; aufsichtliche Anforderungen; Mitgliedschaft in und Zugang zu Finanzmarktinfrastrukturen
- § 119 Inländische Erlaubnis-, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
- § 120 Besondere Vorschriften für das Verfahren nach § 2c des Kreditwesengesetzes
- § 121 Erlaubnisverfahren in anderen Mitgliedstaaten und Drittstaaten
- § 122 Mitwirkung der Abwicklungsbehörde bei Erlaubnis-, Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren einer ausländischen Behörde
- § 123 Gegenseitige Unterstützung der betroffenen Rechtsträger
- § 124 Maßnahmen beim übertragenden Rechtsträger
- § 125 Maßnahmen beim übernehmenden Rechtsträger
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Unterabschnitt 2 Besondere Vorschriften für das Instrument der Unternehmensveräußerung
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Unterabschnitt 3 Besondere Vorschriften für das Instrument der Übertragung auf ein Brückeninstitut
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Unterabschnitt 4 Besondere Vorschriften für das Instrument der Übertragung auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft
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Abschnitt 3 Abwicklungsanordnung; Vorschriften für das Verfahren; Rechtsformwechsel; Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen; Schutzbestimmungen
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Unterabschnitt 1 Bestimmungen für den Erlass einer Abwicklungsanordnung; sonstige Verfahrensvorschriften; Rechtswirkungen
- § 136 Inhalt der Abwicklungsanordnung
- § 137 Erlass und Bekanntgabe der Abwicklungsanordnung
- § 138 Mitteilungspflichten bei einer Bestandsgefährdung
- § 139 Entscheidung der Abwicklungsbehörde
- § 140 Verfahrenspflichten der Abwicklungsbehörde
- § 141 Insolvenzfestigkeit von Abwicklungsmaßnahmen, Anfechtbarkeit
- § 142 Abzugsmöglichkeit
- § 143 Schadensersatzansprüche gegen Organmitglieder und ehemalige Organmitglieder
- § 144 Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung
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Unterabschnitt 2 Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen
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Unterabschnitt 3 Ausgleichszahlung für benachteiligte Anteilsinhaber, Gläubiger und Einlagensicherungssysteme; Schutzbestimmungen
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Unterabschnitt 4 Rechtsformwechsel
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Unterabschnitt 5 (weggefallen)
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Teil 5 Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien
- § 152a Anwendungsbereich
- § 152b Zuständigkeit
- § 152c Unabhängiger Prüfer
- § 152d Abwicklungsinstrumente, Anordnungsbefugnis
- § 152e Ausgleich des Differenzbetrags
- § 152f Inhalt der Abwicklungsanordnung
- § 152g Verfahrensvorschriften, Einlagensicherung, Sozialpläne
- § 152h Rechtsschutz
- § 152i Verordnungsermächtigung
- § 152j Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2021/23
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Teil 6 Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung und Beziehungen zu Drittstaaten
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Kapitel 1 Anerkennung von Maßnahmen der Behörden anderer Mitgliedstaaten
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Kapitel 2 Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung
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Abschnitt 1 Grenzüberschreitende Entscheidungsfindung und Information; Abwicklungskollegien
- § 154 Allgemeine Grundsätze für Entscheidungsfindungen, an denen eine Behörde oder mehrere Behörden anderer Mitgliedstaaten beteiligt sind
- § 155 Zuständigkeit der Abwicklungsbehörde
- § 156 Abwicklungskollegium
- § 157 Mitglieder des Abwicklungskollegiums und weitere Teilnehmer
- § 158 Organisation des Abwicklungskollegiums
- § 159 Europäische Abwicklungskollegien
- § 160 Informationsaustausch mit Behörden und Ministerien anderer Mitgliedstaaten
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Abschnitt 2 Gruppenabwicklung im Fall eines Tochterunternehmens, das nicht EU-Mutterunternehmen ist
- § 161 Übermittlung von Informationen über die Abwicklungsvoraussetzungen
- § 162 Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
- § 163 Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
- § 164 Gruppenabwicklungskonzept
- § 165 Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen
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Abschnitt 3 Gruppenabwicklung im Fall eines EU-Mutterunternehmens
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Kapitel 3 Beziehungen zu Drittstaaten
- § 167 Vereinbarungen mit Drittstaaten
- § 168 Zusammenarbeit mit Drittstaatsbehörden
- § 169 Anerkennung und Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren
- § 170 Recht auf Verweigerung der Anerkennung oder Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren
- § 171 Abwicklung von inländischen Unionszweigstellen
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Teil 8 Weitere Befugnisse
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Kapitel 2 Untersuchungsbefugnisse der Abwicklungsbehörde
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Teil 9 Rechtsbehelf und Ausschluss anderer Maßnahmen