Gesetz zur Ordnung des Handwerks
Neugefasst durch Bek. v. 24.9.1998 I 3074; 2006, 2095;
Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 3.4.2025 I Nr. 106
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Erster Teil Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes
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Zweiter Teil Berufsbildung im Handwerk
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Dritter Teil Meisterprüfung, Meistertitel
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Vierter Teil Organisation des Handwerks
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Fünfter Teil Bußgeld-, Übergangs- und Schlußvorschriften
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Dritter Abschnitt Schlußvorschriften
- § 125
- § 126
- Anlage A Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (§ 1 Absatz 2)
- Anlage B Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Absatz 2)
- Anlage C zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
- Anlage D zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) Art der personenbezogenen Daten in der Handwerksrolle, in dem Verzeichnis der Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes, in der Lehrlingsrolle sowie im Sachverständigenwesen
- Anlage E Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (§ 106 Absatz 4 Satz 1)
- Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel V Sachgebiet B Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 998)