§ 110 HwO
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Die Vollversammlung kann unter Wahrung der im § 93 Abs. 1 bestimmten Verhältniszahl aus ihrer Mitte Ausschüsse bilden und sie mit besonderen regelmäßigen oder vorübergehenden Aufgaben betrauen. § 107 findet entsprechende Anwendung.
Suchhilfen: Ausschuss einrichten, Ausschussbildung, Ausschuss Aufgaben, Verhältniszahl bestimmen, Vollversammlung Ausschuss, Ausschuss betrauen, richten, schussbildung, gaben, stimmen, trauen