§ 64 HwO

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Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlußfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und der Handwerksinnung betrifft.

Suchhilfen: Interessenkonflikt Handwerksinnung, Stimmverbot bei Rechtsstreit, Ausschluss vom Beschluss, Verbot von Rechtsgeschäften mit Innung, Stimmrechtverlust bei Vertragsabschluss, Konfliktvermeidung Mitglied