§ 92 HwO
Die Organe der Handwerkskammer sind
- 1.
- die Mitgliederversammlung (Vollversammlung),
- 2.
- der Vorstand,
- 3.
- die Ausschüsse.
↗ Diese Vorschrift anderswo
- gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung
- dejure.org – Rechtsprechung & Literatur
- buzer.de – Änderungshistorie
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