Gesetz über die Bundespolizei
Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 10.2.2026 I Nr. 39
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
- Inhaltsübersicht
-
Abschnitt 1 Aufgaben und Verwendungen
- § 1 Allgemeines
- § 2 Grenzschutz
- § 3 Bahnpolizei
- § 4 Luftsicherheit
- § 4a Sicherheitsmaßnahmen an Bord von Luftfahrzeugen
- § 5 Schutz von Bundesorganen
- § 6 Aufgaben auf See
- § 7 Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall
- § 8 Verwendung im Ausland
- § 9 Verwendung zur Unterstützung anderer Bundesbehörden
- § 10 Verwendung zur Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik
- § 11 Verwendung zur Unterstützung eines Landes
- § 12 Verfolgung von Straftaten
- § 13 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
-
Abschnitt 2 Befugnisse
-
Unterabschnitt 1 Allgemeine Befugnisse und allgemeine Vorschriften
- § 14 Allgemeine Befugnisse
- § 15 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- § 16 Ermessen, Wahl der Mittel
- § 17 Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen
- § 18 Verantwortlichkeit für das Verhalten von Tieren oder den Zustand von Sachen
- § 19 Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme
- § 20 Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen
-
Unterabschnitt 2 Besondere Befugnisse
-
Teil 1 Datenerhebung
- § 21 Erhebung personenbezogener Daten
- § 22 Befragung und Auskunftspflicht
- § 22a Bestandsdatenauskunft
- § 23 Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
- § 24 Erkennungsdienstliche Maßnahmen
- § 25 Vorladung
- § 26 Datenerhebung bei öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen
- § 27 Selbsttätige Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte
- § 27a Mobile Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte
- § 27b Anlassbezogene automatische Kennzeichenerfassung
- § 27c Gesprächsaufzeichnung
- § 28 Besondere Mittel der Datenerhebung
- § 28a Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung
-
Teil 2 Datenverarbeitung und Datennutzung
- § 29 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
- § 30 Ausschreibung zur Fahndung
- § 30a Ausschreibung zur verdeckten Kontrolle, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle
- § 31 Ausschreibung zur grenzpolizeilichen Beobachtung
- § 31a Übermittlung von Fluggastdaten
- § 32 Übermittlung personenbezogener Daten
- § 32a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 33 Ergänzende Regelungen für die Übermittlung
- § 33a Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates übermittelten Daten
- § 33b Datenübermittlung und -bereitstellung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Schengen-assoziierte Staaten gemäß der Richtlinie (EU) 2023/977
- § 34 Abgleich personenbezogener Daten
- § 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten
- § 36 Errichtungsanordnung
- § 37 Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
Teil 3 Platzverweisung, Gewahrsam, Durchsuchung
-
-
-
Abschnitt 4 Organisation und Zuständigkeiten
- § 57 Bundespolizeibehörden
- § 58 Sachliche und örtliche Zuständigkeit
- § 59 Verbandspolizeiliche Aufgabenwahrnehmung
- § 60 Einsatz von Hubschraubern
- § 61 Grenzübergangsstellen, Grenzerlaubnis
- § 62 Unterstützungspflichten
- § 63 Vollzugsdienst, Hilfspolizeibeamte
- § 64 Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamten der Länder sowie von Vollzugsbeamten anderer Bundesbehörden oder anderer Staaten im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei
- § 65 Amtshandlungen von Beamten der Bundespolizei im Zuständigkeitsbereich eines Landes oder Tätigkeiten in anderen Staaten
- § 66 Amtshandlungen von Beamten der Zollverwaltung im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei
- § 67 Amtshandlungen von Beamten der Bundespolizei im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung
- § 68 Wahrnehmung von Aufgaben durch die Zollverwaltung
-
Abschnitt 5 Schlußbestimmungen