Inhaltsübersicht ATA-OTA-APrV
Teil 1
Ausbildung und staatliche Prüfung
Abschnitt 1
Ausbildung
| § 1 | Inhalt der Ausbildung |
| § 2 | Gliederung der Ausbildung |
| § 3 | Theoretischer und praktischer Unterricht |
| § 4 | Praktische Ausbildung |
| § 5 | Dauer und Inhalt des Pflegepraktikums |
| § 6 | Nachtarbeit |
| § 7 | Noten für praktische Einsätze |
| § 8 | Jahreszeugnisse |
| § 9 | Qualifikation der Praxisanleitung |
| § 10 | Praxisbegleitung |
| § 11 | Inhalt der Kooperationsverträge |
Abschnitt 2
Staatliche Prüfung
Unterabschnitt 1
Allgemeines und Organisatorisches
| § 12 | Bestandteile der staatlichen Prüfung |
| § 13 | Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses |
| § 14 | Zusammensetzung des Prüfungsausschusses |
| § 15 | Bestimmung der einzelnen Fachprüferinnen und Fachprüfer für die einzelnen Prüfungsteile der staatlichen Prüfung |
| § 16 | Teilnahme der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses an Teilen der staatlichen Prüfung |
| § 17 | Teilnahme von Sachverständigen sowie von Beobachterinnen und Beobachtern an der staatlichen Prüfung |
| § 18 | Zulassung zur staatlichen Prüfung |
| § 19 | Prüfungstermine für die staatliche Prüfung |
| § 20 | Prüfungsort der staatlichen Prüfung |
| § 21 | Nachteilsausgleich |
| § 22 | Rücktritt von der staatlichen Prüfung |
| § 23 | Versäumnisfolgen |
| § 24 | Störung der staatlichen Prüfung und Täuschungsversuch |
| § 25 | Niederschrift |
| § 26 | Vornoten |
| § 27 | Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung |
Unterabschnitt 2
Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
| § 28 | Inhalt des schriftlichen Teils |
| § 29 | Durchführung des schriftlichen Teils |
| § 30 | Benotung und Note einer Aufsichtsarbeit |
| § 31 | Bestehen des schriftlichen Teils |
| § 32 | Wiederholung von Aufsichtsarbeiten |
| § 33 | Note für den schriftlichen Teil |
Unterabschnitt 3
Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung
| § 34 | Inhalt des mündlichen Teils |
| § 35 | Durchführung des mündlichen Teils |
| § 36 | Benotung und Note für die im mündlichen Teil erbrachte Leistung |
| § 37 | Bestehen des mündlichen Teils |
| § 38 | Wiederholung des mündlichen Teils |
Unterabschnitt 4
Praktischer Teil der staatlichen Prüfung
| § 39 | Inhalt des praktischen Teils |
| § 40 | Durchführung des praktischen Teils |
| § 41 | Bestandteile des praktischen Teils und Dauer |
| § 42 | Benotung und Note für die im praktischen Teil erbrachte Leistung |
| § 43 | Bestehen des praktischen Teils |
| § 44 | Wiederholung des praktischen Teils und zusätzlicher Praxiseinsatz |
Unterabschnitt 5
Abschluss des Prüfungsverfahrens
| § 45 | Gesamtnote der staatlichen Prüfung |
| § 46 | Bestehen der staatlichen Prüfung |
| § 47 | Zeugnis über die staatliche Prüfung |
| § 48 | Mitteilung bei Nichtbestehen der staatlichen Prüfung |
| § 49 | Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme |
Teil 2
Erlaubnisurkunde
| § 50 | Ausstellung der Erlaubnisurkunde |
Teil 3
Anerkennung
ausländischer Berufsqualifikationen
und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
ausländischer Berufsqualifikationen
und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
Abschnitt 1
Verfahren
| § 51 | Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs |
| § 52 | Erforderliche Unterlagen |
| § 53 | Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag |
| § 54 | Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede |
Abschnitt 2
Anpassungsmaßnahmen nach
§ 47 des Anästhesietechnische- und
Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes
§ 47 des Anästhesietechnische- und
Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes
Unterabschnitt 1
Eignungsprüfung
| § 55 | Zweck der Eignungsprüfung |
| § 56 | Eignungsprüfung als staatliche Prüfung |
| § 57 | Inhalt der Eignungsprüfung |
| § 58 | Prüfungsort der Eignungsprüfung |
| § 59 | Durchführung der Eignungsprüfung |
| § 60 | Bewertung und Bestehen der Eignungsprüfung |
| § 61 | Wiederholung |
| § 62 | Bescheinigung |
Unterabschnitt 2
Anpassungslehrgang
| § 63 | Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs |
| § 64 | Durchführung des Anpassungslehrgangs |
| § 65 | Bescheinigung |
Abschnitt 3
Anpassungsmaßnahmen nach
§ 48 des Anästhesietechnische- und
Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes
§ 48 des Anästhesietechnische- und
Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes
Unterabschnitt 1
Kenntnisprüfung
| § 66 | Zweck der Kenntnisprüfung |
| § 67 | Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung |
| § 68 | Bestandteile |
| § 69 | Inhalt des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 70 | Prüfungsort des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 71 | Durchführung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 72 | Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 73 | Wiederholung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 74 | Inhalt des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 75 | Prüfungsort des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 76 | Durchführung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 77 | Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 78 | Wiederholung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 79 | Bestehen der Kenntnisprüfung |
| § 80 | Bescheinigung |
Unterabschnitt 2
Anpassungslehrgang
| § 81 | Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs |
| § 82 | Durchführung des Anpassungslehrgangs |
| § 83 | Durchführung und Inhalt des Abschlussgesprächs |
| § 84 | Bewertung und erfolgreiches Absolvieren des Anpassungslehrgangs |
| § 85 | Verlängerung und Wiederholung des Anpassungslehrgangs |
| § 86 | Bescheinigung |
Abschnitt 4
Nachweise der Zuverlässigkeit
und der gesundheitlichen Eignung
durch Inhaberinnen und Inhaber von
Berufsqualifikationen aus einem anderen
Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat
oder einem gleichgestellten Staat
und der gesundheitlichen Eignung
durch Inhaberinnen und Inhaber von
Berufsqualifikationen aus einem anderen
Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat
oder einem gleichgestellten Staat
| § 87 | Nachweise der Zuverlässigkeit |
| § 88 | Nachweise der gesundheitlichen Eignung |
| § 89 | Aktualität von Nachweisen |
Abschnitt 5
Verfahren bei
der Erbringung
von Dienstleistungen durch
Inhaberinnen und Inhaber
von Berufsqualifikationen
aus einem anderen Mitgliedstaat
der Europäischen Union oder einem
anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum
der Erbringung
von Dienstleistungen durch
Inhaberinnen und Inhaber
von Berufsqualifikationen
aus einem anderen Mitgliedstaat
der Europäischen Union oder einem
anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum
| § 90 | Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen |
Teil 4
Nachprüfung
Abschnitt 1
Ziel und Verfahren der Nachprüfung
| § 91 | Ziel der Nachprüfung |
| § 92 | Zulassung zur Nachprüfung |
| § 93 | Bestandteile der Nachprüfung |
| § 94 | Durchführung und Inhalt der Nachprüfung |
Abschnitt 2
Praktischer Teil der Nachprüfung
| § 95 | Praktischer Teil der Nachprüfung |
| § 96 | Durchführung des praktischen Teils der Nachprüfung |
| § 97 | Bestandteile des praktischen Teils und Dauer der Nachprüfung |
| § 98 | Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Nachprüfung |
| § 99 | Wiederholung des praktischen Teils der Nachprüfung |
Abschnitt 3
Mündlicher Teil der Nachprüfung
| § 100 | Mündlicher Teil der Nachprüfung |
| § 101 | Durchführung des mündlichen Teils der Nachprüfung |
| § 102 | Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Nachprüfung |
| § 103 | Wiederholung des mündlichen Teils der Nachprüfung |
Abschnitt 4
Abschluss des Nachprüfungsverfahrens
| § 104 | Bestehen der Nachprüfung |
| § 105 | Bescheinigung |
| Anlage 1 | Theoretischer und praktischer Unterricht in der Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten |
| Anlage 2 | Praktische Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten |
| Anlage 3 | Theoretischer und praktischer Unterricht in der Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin oder zum Operationstechnischen Assistenten |
| Anlage 4 | Praktische Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin oder zum Operationstechnischen Assistenten |
| Anlage 5 | Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung |
| Anlage 6 | Zeugnis über die staatliche Prüfung zum Führen der Berufsbezeichnung |
| Anlage 7 | Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung |
| Anlage 8 | Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung |
| Anlage 9 | Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung |
| Anlage 10 | Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang |
| Anlage 11 | Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung |
| Anlage 12 | Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang |
| Anlage 13 | Bescheinigung über die staatliche Nachprüfung |