Verordnung zur Durchführung des Tabaksteuergesetzes
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 17.6.2024 I Nr. 204
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
- Inhaltsübersicht
-
Abschnitt 1 Allgemeines
-
Abschnitt 2 Zu den §§ 1 und 4 Nummer 12 des Gesetzes
-
Abschnitt 3 Zu den §§ 5, 6 und 15 Absatz 3 des Gesetzes
- § 4 Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung
- § 5 Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
- § 6 Erteilung der Erlaubnis
- § 7 Sicherheitsleistung
- § 7a Überprüfung der Erlaubnis
- § 8 Änderung von Verhältnissen
- § 9 Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis
- § 10 Belegheft, Buchführung
- § 11 Vollständige Zerstörung und unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust
- § 12 Bestandsaufnahme im Steuerlager
-
Abschnitt 4 Zu § 7 des Gesetzes
-
Abschnitt 5 Zu § 8 des Gesetzes
-
Abschnitt 6 Zu den §§ 9 und 35 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes
-
Abschnitt 7 Zu den §§ 10 bis 13 des Gesetzes
- § 16 Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren
- § 17 Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments; Mitführen des eindeutigen Referenzcodes
- § 18 Mitführen der Freistellungsbescheinigung
- § 19 Art und Höhe der Sicherheitsleistung
- § 20 Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 21 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Tabakwaren bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 22 Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft
- § 23 Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen
- § 24 Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern
- § 25 Beginn der Beförderung im Ausfallverfahren
- § 26 Annullierung im Ausfallverfahren
- § 27 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Tabakwaren im Ausfallverfahren
- § 28 Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren
- § 29 Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
-
Abschnitt 8 Zu den §§ 14 und 15 Absatz 3 des Gesetzes
-
Abschnitt 9 Zu § 16 des Gesetzes
-
Abschnitt 11 Zu den §§ 19 bis 21 und 33 des Gesetzes
-
Abschnitt 12 Zu § 22 des Gesetzes
-
Abschnitt 13 Zu den §§ 23 und 35 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Gesetzes
- § 40 Zertifizierter Empfänger
- § 40a Zertifizierter Versender
- § 40b Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren und vereinfachte Verfahren
- § 40c Erstellen des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 40d Änderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 40e Eingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 40f Beförderung im Ausfallverfahren
- § 40g Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
- § 40h Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs
-
Abschnitt 13a Zu § 23g des Gesetzes
-
Abschnitt 14 Zu § 24 des Gesetzes
-
Abschnitt 15 Zu § 26 des Gesetzes
-
Abschnitt 16 Zu § 28 des Gesetzes
-
Abschnitt 17 Zu § 30 des Gesetzes
-
Abschnitt 18 Zu § 31 des Gesetzes
-
Abschnitt 19 Zu § 32 des Gesetzes
-
Abschnitt 20 Zu § 33 des Gesetzes
-
Abschnitt 21 Zu § 212 Absatz 1 Nummer 8 der Abgabenordnung
-
Abschnitt 22 Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung
-
Abschnitt 23 Zu § 35 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes
-
Abschnitt 24 Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung
-
Abschnitt 25 Schlussbestimmungen