Inhaltsübersicht HebStPrV
Teil 1
Studium
Abschnitt 1
Allgemeines
Abschnitt 2
Der berufspraktische Teil des Studiums
| § 4 | Kompetenzerwerb durch Praxiseinsätze |
| § 5 | Kooperationsvereinbarungen |
| § 6 | Praxiseinsätze in Krankenhäusern |
| § 7 | Praxiseinsätze bei freiberuflichen Hebammen oder in ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen |
| § 7a | Praxiseinsätze in klinischen und außerklinischen Einrichtungen im Ausland |
| § 8 | Umfang und Inhalt der Praxiseinsätze |
| § 9 | Praxisplan |
| § 10 | Qualifikation der Praxisanleitung |
| § 11 | Praxisbegleitung |
| § 12 | Tätigkeitsnachweis |
Teil 2
Staatliche Prüfung zur Erlangung
der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Abschnitt 1
Gemeinsame
Bestimmungen für die staatliche Prüfung
Bestimmungen für die staatliche Prüfung
| § 13 | Gegenstand und Teile der staatlichen Prüfung |
| § 14 | Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses |
| § 15 | Zusammensetzung des Prüfungsausschusses |
| § 16 | Benennung der Mitglieder des Prüfungsausschusses |
| § 17 | Teilnahme der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses an der staatlichen Prüfung |
| § 18 | Zulassung zur staatlichen Prüfung |
| § 19 | Nachteilsausgleich |
| § 20 | Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung |
Abschnitt 2
Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
| § 21 | Gegenstand des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung |
| § 22 | Bewertung des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung |
| § 23 | Bestehen und Note des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung |
Abschnitt 3
Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung
| § 24 | Gegenstand des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung |
| § 25 | Durchführung des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung |
| § 26 | Bewertung des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung |
| § 27 | Bestehen des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung |
Abschnitt 4
Praktischer Teil der staatlichen Prüfung
| § 28 | Gegenstand des praktischen Teils der staatlichen Prüfung |
| § 29 | Prüfungsorte und Prüfungsarten des praktischen Teils der staatlichen Prüfung |
| § 30 | Ablauf der Prüfungsteile des praktischen Teils der staatlichen Prüfung |
| § 31 | Durchführung des praktischen Teils der staatlichen Prüfung |
| § 32 | Bewertung des praktischen Teils der staatlichen Prüfung |
| § 33 | Bestehen und Note des praktischen Teils der staatlichen Prüfung |
Abschnitt 5
Weitere Vorschriften
| § 34 | Bestehen und Gesamtnote der staatlichen Prüfung |
| § 35 | Zeugnis |
| § 36 | Wiederholung von Teilen der staatlichen Prüfung und zusätzliche Praxiseinsätze |
| § 37 | Rücktritt von der staatlichen Prüfung |
| § 38 | Versäumnisse |
| § 39 | Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche |
| § 40 | Niederschrift |
| § 41 | Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme |
Teil 3
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
| § 42 | Erlaubnisurkunde |
Teil 4
Anerkennung
ausländischer Berufsqualifikationen
und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
ausländischer Berufsqualifikationen
und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
Abschnitt 1
Verfahren
Abschnitt 2
Anpassungsmaßnahmen
nach § 58 des Hebammengesetzes
nach § 58 des Hebammengesetzes
| § 45 | Gegenstand, Ablauf und Ort der Eignungsprüfung |
| § 46 | Durchführung und Abschluss der Eignungsprüfung |
| § 47 | Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs |
Abschnitt 3
Anpassungsmaßnahmen
nach § 59 des Hebammengesetzes
nach § 59 des Hebammengesetzes
| § 48 | Gegenstand der Kenntnisprüfung |
| § 49 | Mündlicher Teil der Kenntnisprüfung |
| § 50 | Praktischer Teil der Kenntnisprüfung |
| § 51 | Durchführung und Abschluss der Kenntnisprüfung |
| § 52 | Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs |
| § 53 | Abschluss des Anpassungslehrgangs |
Abschnitt 4
Nachweise der Zuverlässigkeit und der
gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber
von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat,
einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat
gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber
von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat,
einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat
| § 54 | Nachweise der Zuverlässigkeit |
| § 55 | Nachweise der gesundheitlichen Eignung |
| § 56 | Aktualität von Nachweisen |
Abschnitt 5
Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 59a des Hebammengesetzes
| § 56a | Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs |
| § 56b | Erforderliche Unterlagen |
| § 56c | Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag |
| § 56d | Erlaubnisurkunde |
Abschnitt 6
Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung zur Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
| § 56e | Erforderliche Unterlagen |
Teil 5
Übergangs- und Schlussvorschriften
| § 57 | Übergangsvorschriften zur fachschulischen Ausbildung |
| § 58 | Übergangsvorschriften zur Ausbildung in Form von Modellvorhaben |
| § 59 | Ausnahmeregelung zur Praxisanleitung |
| § 60 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
| Anlage 1 | Kompetenzen für die staatliche Prüfung zur Hebamme |
| Anlage 2 | Stundenverteilung der Praxiseinsätze des Hebammenstudiums |
| Anlage 3 | Inhalt der Praxiseinsätze |
| Anlage 4 | Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“ |
| Anlage 5 | Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“ |
| Anlage 6 | Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“ |
| Anlage 6a | Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme/Entbindungspfleger” |
| Anlage 7 | Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung zur „Hebamme“ |
| Anlage 8 | Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang |
| Anlage 9 | Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung zur „Hebamme“ |
| Anlage 10 | Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang |
| Anlage 11 | Urkunde über die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung |
| Anlage 12 | Fächerkatalog gemäß Anhang V Nummer 5.5.1 der Richtlinie 2005/36/EG über den theoretischen und fachlichen Unterricht |