Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1
Neugefasst durch Bek. v. 19.5.2015 I 767;
geändert durch Art. 1 V v. 3.5.2016 I 1057
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Inhalt
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Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen
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Abschnitt 2 Schutzmaßregeln gegen die BHV1-Infektion
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Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
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Unterabschnitt 2 Besondere Schutzmaßregeln
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Titel 1 Vor amtlicher Feststellung der BHV1-Infektion oder des Verdachts der BHV1-Infektion
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Titel 2 Nach amtlicher Feststellung der BHV1-Infektion oder des Verdachts der BHV1-Infektion
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Abschnitt 3 Aufhebung der Schutzmaßregeln
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Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten, Übergangsvorschriften
- § 13 Ordnungswidrigkeiten
- § 14 Übergangsvorschriften
- Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und b) Voraussetzungen, unter denen ein Rinderbestand als frei von einer BHV1-Infektion gilt
- Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rindes
- Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rinderbestandes