§ 11 BHV1V

Ausstellungen, Märkte

📖

Wird bei Rindern, die sich auf Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art befinden, die BHV1-Infektion amtlich festgestellt oder liegt ein Seuchen- oder Ansteckungsverdacht vor, so kann die zuständige Behörde entsprechend den §§ 5 bis 10 Anordnungen treffen.

Suchhilfen: Rinder Ausstellung Infektion, BHV1 Verdacht, Seuchenmeldung Rinder, Tierseuche Markt, Kuhkrankheit Kontrolle, Tierarzt Untersuchung, stellung, suchung