Anlage 3 BHV1V

(zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rinderbestandes

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(Fundstelle: BGBl. I 2015, 779)



Der Bestand (Die Bestände)*
des (der) .................... mit der Registriernummer nach § 26 Absatz 2 der
Viehverkehrsverordnung ....................
in ....................Kreis ....................
Land ....................
ist (sind) im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 1 der BHV1-Verordnung frei von einer BHV1-Infektion*.
Die Zuchttiere des Bestandes sind
insgesamt nicht geimpft*,
insgesamt oder teilweise geimpft im Sinne des § 2 Absatz 1*.
Die Masttiere des Bestandes sind
insgesamt nicht geimpft*,
insgesamt oder teilweise geimpft im Sinne des § 2 Absatz 1*.

Die letzte serologische Untersuchung des Bestandes ................... *

erfolgte am ....................
Der Bestand (Die Bestände)*.................... ist (sind) in einem Gebiet gelegen, das nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG als BHV1-frei anerkannt ist*.
Für einen Bestand, der nicht in einem Gebiet gelegen ist, das nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG als BHV1-frei anerkannt worden ist, verliert diese Bescheinigung ihre Gültigkeit drei Monate*/sechs Monate*/neun Monate*/zwölf Monate* nach der letzten serologischen Untersuchung, spätestens jedoch für den Bestand ....................*
am ....................
Sie darf vor Ablauf dieser Frist nicht weiterverwendet werden, wenn Rinder des Bestandes mit nicht BHV1-freien Rindern in Berührung gekommen sind.



Stempel der
zuständigen Behörde



....................
(Unterschrift)

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