Anlage 3 BHV1V
(zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rinderbestandes
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 779)
| Der Bestand (Die Bestände)* | |
| des (der) .................... mit der Registriernummer nach § 26 Absatz 2 der | |
| Viehverkehrsverordnung .................... | |
| in .................... | Kreis .................... |
| Land .................... | |
| |
Die Zuchttiere des Bestandes sind
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Die Masttiere des Bestandes sind
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Die letzte serologische Untersuchung des Bestandes ................... * | |
| erfolgte am .................... | |
| Für einen Bestand, der nicht in einem Gebiet gelegen ist, das nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG als BHV1-frei anerkannt worden ist, verliert diese Bescheinigung ihre Gültigkeit drei Monate*/sechs Monate*/neun Monate*/zwölf Monate* nach der letzten serologischen Untersuchung, spätestens jedoch für den Bestand ....................* | |
| am .................... | |
| Sie darf vor Ablauf dieser Frist nicht weiterverwendet werden, wenn Rinder des Bestandes mit nicht BHV1-freien Rindern in Berührung gekommen sind. | |
Stempel der zuständigen Behörde | .................... (Unterschrift) |