Verordnung zur Durchführung der Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten
Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 22.12.2025 I Nr. 370
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Teil 1 Allgemeine Vorschriften und Berufsberatung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes
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Teil 2 Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes
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Teil 3 Förderung der schulischen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes
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Teil 4 Förderung der beruflichen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes
- § 15 Gegenstand der beruflichen Bildung
- § 16 Durchführung der Förderung der beruflichen Bildung
- § 17 Antragstellung
- § 18 Persönliche Förderungsvoraussetzungen
- § 19 Kosten der beruflichen Bildung
- § 20 Lehrgangs- und Studiengebühren
- § 21 Kosten für Ausbildungsmittel
- § 22 (weggefallen)
- § 23 Reise- und Trennungsauslagen
- § 24 Kosten für Studienfahrten aus Anlass der Maßnahme der beruflichen Bildung
- § 25 Kosten für Eignungsfeststellungsverfahren
- § 26 Zuschuss zu den Umzugsauslagen
- § 27 Verbrauch und Verlängerung der Förderungszeiten
- § 28 Pflichten der Förderungsberechtigten
- § 29 Bestandteile der Bewilligungen nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes
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Teil 5 Eingliederung nach § 9 des Soldatenversorgungsgesetzes
- § 30 Unterstützung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes
- § 31 Eingliederungshilfen
- § 32 Einarbeitungszuschuss
- § 32a Lohnkostenzuschuss
- § 33 Erstattung von Kosten für Vorstellungsreisen
- § 34 Berufsorientierungspraktika nach § 9 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes
- § 35 Berufsorientierungspraktikum nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes
- § 36 Erstattung von Kosten für fachberufliche Prüfungen und für Umschreibungen militärischer Erlaubnisse und Berechtigungen
- § 36a Eingliederungsseminar nach § 9 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes
- § 37 Ausstellen von Bescheinigungen und Nachweisen zur zivilberuflichen Anerkennung militärischer Ausbildung und Verwendung
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Teil 6 Schlussvorschriften