§ 37 BFöV
Ausstellen von Bescheinigungen und Nachweisen zur zivilberuflichen Anerkennung militärischer Ausbildung und Verwendung
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Auf schriftlichen oder elektronischen Antrag bescheinigt das Karrierecenter der Bundeswehr – Berufsförderungsdienst – Art und Umfang der zivilberuflich verwertbaren Anteile der militärischen Ausbildung und Verwendung. Die militärische Ausbildung und Verwendung ist von den Förderungsberechtigten in geeigneter Form nachzuweisen.
Suchhilfen: Militärische Ausbildung nachweisen, Zivilberufliche Anerkennung, Anteil der Ausbildung anrechnen, Karrierecenter Bescheinigung, Zivilberufliche Verwertbarkeit, Ausbildungsteil zertifizieren, Nachweis für zivilberufliche Nutzung, bildung, weisen, erkennung, rechnen, scheinigung, tifizieren