Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
Zuletzt geändert durch Art. 25 G v. 7.7.2021 I 2363
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Erster Abschnitt Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
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Zweiter Abschnitt Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten Dienst
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1. Diensterfindungen
- § 5 Meldepflicht
- § 6 Inanspruchnahme
- § 7 Wirkung der Inanspruchnahme
- § 8 Frei gewordene Diensterfindungen
- § 9 Vergütung bei Inanspruchnahme
- § 10 (weggefallen)
- § 11 Vergütungsrichtlinien
- § 12 Feststellung oder Festsetzung der Vergütung
- § 13 Schutzrechtsanmeldung im Inland
- § 14 Schutzrechtsanmeldung im Ausland
- § 15 Gegenseitige Rechte und Pflichten beim Erwerb von Schutzrechten
- § 16 Aufgabe der Schutzrechtsanmeldung oder des Schutzrechts
- § 17 Betriebsgeheimnisse
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2. Freie Erfindungen
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3. Technische Verbesserungsvorschläge
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5. Schiedsverfahren
- § 28 Gütliche Einigung
- § 29 Errichtung der Schiedsstelle
- § 30 Besetzung der Schiedsstelle
- § 31 Anrufung der Schiedsstelle
- § 32 Antrag auf Erweiterung der Schiedsstelle
- § 33 Verfahren vor der Schiedsstelle
- § 34 Einigungsvorschlag der Schiedsstelle
- § 35 Erfolglose Beendigung des Schiedsverfahrens
- § 36 Kosten des Schiedsverfahrens
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6. Gerichtliches Verfahren
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Dritter Abschnitt Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten
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Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen