§ 32 ArbnErfG
Antrag auf Erweiterung der Schiedsstelle
Der Antrag auf Erweiterung der Besetzung der Schiedsstelle ist von demjenigen, der die Schiedsstelle anruft, zugleich mit der Anrufung (§ 31 Abs. 1), von dem anderen Beteiligten innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des die Anrufung enthaltenden Antrags (§ 31 Abs. 2) zu stellen.
Suchhilfen: Erweiterung Schiedsstelle beantragen, Antrag Erweiterung Schiedsstelle, Besetzung Schiedsstelle ändern, Schiedsstelle erweitern, Anrufung Schiedsstelle Antrag, Erweiterungsantrag Schiedsverfahren, weiterung, antragen, setzung, rufung