Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit der Seefahrt durch die Untersuchung von Seeunfällen und anderen Vorkommnissen
Neugefasst durch Bek. v. 1.3.2012 I 390;
Zuletzt geändert durch Art. 71 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
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Inhalt
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Abschnitt 2 Untersuchungen bei der Sicherheitsvorsorge durch verantwortliche Personen
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Abschnitt 3 Amtliche Untersuchungen zur Sicherheitskultur des internationalen und nationalen Seesicherheitssystems
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Unterabschnitt 2 Organisation
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Unterabschnitt 3 Zusammenarbeit mit anderen Staaten
- § 14 Unterrichtung ausländischer Staaten und der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO)
- § 15 (weggefallen)
- § 16 Benennung des für die Sicherheitsuntersuchung federführenden Staates
- § 17 Teilnahme an Sicherheitsuntersuchungen anderer Staaten
- § 18 Hilfeleistungen im Rahmen der Zusammenarbeit
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Unterabschnitt 4 Durchführung der Sicherheitsuntersuchung
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Unterabschnitt 5 Untersuchungsberichte und ihre Bekanntgabe
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Unterabschnitt 6 Untersuchungskammer
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Abschnitt 4 Bußgeld-, Schluss- und Übergangsvorschriften
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Unterabschnitt 1 Bußgeldvorschriften
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