Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 18.6.2026 I Nr. 185
Das G tritt gem. Art. 90 Abs. 1 G v. 20.8.2021 I 3932 am 1.1.2025 in Kraft. Gem. Art. 90 Abs. 4 Satz 1 dieses G treten § 6 Abs. 5 u. § 18 Abs. 2 am 1.10.2021 in Kraft.
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Persönlicher Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Wehrdienstbeschädigung
- § 4 Besondere Fallgestaltungen
- § 5 Anerkennung der Schädigungsfolgen
- § 6 Grad der Schädigungsfolgen
- § 7 Leistungen der Soldatenentschädigung
- § 8 Antragserfordernis
- § 9 Anspruchskonkurrenz
- § 10 Verhältnis zu Leistungen anderer Träger
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Kapitel 2 Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen
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Kapitel 3 Leistungen der medizinischen Versorgung
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Abschnitt 1 Medizinische Versorgung während des Wehrdienstverhältnisses
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Abschnitt 2 Medizinische Versorgung außerhalb des Wehrdienstverhältnisses
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Unterabschnitt 1 Grundsatz und Leistungen
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Unterabschnitt 2 Krankengeld der Soldatenentschädigung
- § 19 Krankengeld der Soldatenentschädigung
- § 20 Berechnung und Höhe des Krankengeldes der Soldatenentschädigung
- § 21 Beginn und Ende des Krankengeldes der Soldatenentschädigung
- § 22 Krankengeld der Soldatenentschädigung bei Wiedererkrankung
- § 23 Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld der Soldatenentschädigung
- § 24 Kürzung des Krankengeldes der Soldatenentschädigung
- § 25 Soziale Sicherung der Bezieher von Krankengeld der Soldatenentschädigung
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Kapitel 4 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
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Abschnitt 2 Ergänzende Leistungen
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Kapitel 5 Soziale Teilhabe und besondere Leistungen im Einzelfall
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Kapitel 8 Überführung und Bestattung
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Kapitel 9 Sterbegeld
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Kapitel 10 Sonstige Vorschriften
- § 50 Ausgleichszahlung an Partnerinnen und Partner einer verfestigten Lebensgemeinschaft
- § 51 Erstattung von Kosten für psychotherapeutische Leistungen in besonderen Fällen
- § 52 Leistungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland für geschädigte Personen, die sich nicht in einem Wehrdienstverhältnis befinden
- § 53 Schadensersatz
- § 54 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
- § 55 Ansprüche gegen Schadensersatzpflichtige
- § 56 Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgelts an den privaten Arbeitgeber
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Kapitel 11 Härtefallregelung
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Kapitel 12 Verfahrensvorschriften
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Abschnitt 1 Allgemeine Verfahrensvorschriften
- § 58 Beweiserhebung und Beweiserleichterung
- § 59 Leistungsbeginn und vorläufige Entscheidung
- § 60 Änderungen und Ende von Leistungen
- § 61 Beginn der Leistungen an Hinterbliebene
- § 62 Auszahlung, Geldleistungen
- § 63 Umrechnung von ausländischem Einkommen
- § 64 Pfändbarkeit von Ansprüchen
- § 65 Ruhensregelung
- § 66 Zuständigkeit und Kostentragung beim Zusammentreffen von Ansprüchen
- § 67 Fallmanagement
- § 68 Erstattung von Leistungen durch öffentlich-rechtliche Stellen
- § 69 Erlass von Verwaltungsvorschriften
- § 70 Zuständigkeit
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Abschnitt 2 Vorverfahren und Rechtsweg
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Kapitel 13 Datenverarbeitung
- § 73 Übermittlung zwischen der nach § 70 Absatz 1 zuständigen Behörde und der Unfallversicherung Bund und Bahn
- § 74 Erhebung, Speicherung und Übermittlung von Daten durch Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
- § 75 Auskunftspflicht von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
- § 76 Auskunftspflicht der Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen
- § 77 Übermittlung innerhalb der Bundeswehr
- § 78 Auskunftsrecht
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Kapitel 14 Statistische Erhebungen
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Kapitel 15 Übergangsvorschriften und Fortgeltung
- § 80 Grundsätze
- § 81 Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung
- § 82 Berufsschadensausgleich
- § 83 Geldleistungen
- § 84 Befristete oder auf Zeit erbrachte Leistungen
- § 85 Wahlrecht
- § 86 Neufeststellung
- § 87 Anrechnungsvorschrift
- § 88 Pflegeausgleich
- § 89 Ausgleichszahlung für Witwen und Witwer bei nicht schädigungsbedingtem Tod