§ 22 SEG Krankengeld der Soldatenentschädigung bei Wiedererkrankung ☆ 📖 Am Stück lesen Im Fall einer Wiedererkrankung gelten die §§ 19 bis 21 mit der Maßgabe entsprechend, dass anstelle des Zeitpunkts der ersten Arbeitsunfähigkeit auf den Zeitpunkt der Wiedererkrankung abzustellen ist.