Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in einer Europäischen Genossenschaft
Zuletzt geändert durch Art. 6h G v. 16.9.2022 I 1454
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Teil 1 Allgemeine Vorschriften
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Teil 2 Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Genossenschaft, die durch mindestens zwei juristische Personen oder durch Umwandlung gegründet wird
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Kapitel 1 Bildung und Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums
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Kapitel 3 Verhandlungsverfahren
- § 11 Information über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
- § 12 Sitzungen, Geschäftsordnung
- § 13 Zusammenarbeit zwischen besonderem Verhandlungsgremium und Leitungen
- § 14 Sachverständige und Vertreter von geeigneten außenstehenden Organisationen
- § 15 Beschlussfassung im besonderen Verhandlungsgremium
- § 16 Nichtaufnahme oder Abbruch der Verhandlungen
- § 17 Niederschrift
- § 18 Wiederaufnahme der Verhandlungen
- § 19 Kosten des besonderen Verhandlungsgremiums
- § 20 Dauer der Verhandlungen
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Kapitel 4 Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung
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Kapitel 5 Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes
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Abschnitt 1 SCE-Betriebsrat kraft Gesetzes
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Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung
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Unterabschnitt 3 Freistellung und Kosten
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Abschnitt 2 Mitbestimmung kraft Gesetzes
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Abschnitt 3 Tendenzschutz
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Teil 3 Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Genossenschaft, an deren Gründung natürliche Personen beteiligt sind
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Teil 4 Grundsätze der Zusammenarbeit und Schutzbestimmungen
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Teil 5 Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussbestimmung