Verordnung zur Feststellung der Behörden des Bundes mit Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Nachrichtendienste des Bundes und zur Feststellung der öffentlichen Stellen des Bundes und der nichtöffentlichen Stellen mit lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen

Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung

SÜFV · Ausfertigung: 6. Februar 2023 · 21 Einzelnormen

Geändert durch Art. 3 G v. 2.12.2025 I Nr. 301

Ersetzt V 12-10-2 v. 30.7.2003 I 1553 (SÜFV)

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