Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst und den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 25 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Ersetzt V 2030-7-9-2 v. 22.6.2004 I 1303 (LAP-mDBNDV) und V 2030-7-4-1 v. 15.10.2001 I 2652 (LAP-mDVerfSchV)
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Teil 2 Auswahlverfahren
- § 11 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
- § 12 Auswahlkommission
- § 13 Teile des Auswahlverfahrens
- § 14 Festlegungen der Dienstbehörde
- § 15 Schriftlicher Teil
- § 16 Bestehen des schriftlichen Teils und Rangfolge
- § 17 Zulassung zum mündlichen Teil
- § 18 Mündlicher Teil
- § 19 Bestehen des mündlichen Teils
- § 20 Gesamtergebnis und Rangfolge
- § 21 Täuschung
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Teil 3 Ausbildung
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Abschnitt 2 Fachtheoretische Ausbildung
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Abschnitt 3 Berufspraktische Ausbildung
- § 31 Gliederung, Organisation und Durchführung
- § 32 Ausbildungsleitung
- § 33 Ausbildende
- § 34 Praktikumsordnung
- § 35 Ausbildungsplan für die Praktika
- § 36 Bewertung der Praktika
- § 37 Leistungstests
- § 38 Zeugnis über die Praktika und über die Leistungstests, Rangpunktzahl der Praktika und der Leistungstests
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Teil 4 Prüfungen
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
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Abschnitt 2 Zwischenprüfung
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Abschnitt 3 Laufbahnprüfung
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Unterabschnitt 1 Bestandteile
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Unterabschnitt 3 Mündliche Abschlussprüfung
- § 54 Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
- § 55 Bekanntgabe der bisherigen Ergebnisse der Laufbahnprüfung
- § 56 Prüfungskommission
- § 57 Gegenstand und Durchführung der mündlichen Abschlussprüfung
- § 58 Zuhörerinnen und Zuhörer bei der mündlichen Abschlussprüfung
- § 59 Bewertung und Rangpunktzahl der mündlichen Abschlussprüfung
- § 60 Protokoll zur mündlichen Abschlussprüfung
- § 61 Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung
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Unterabschnitt 4 Bestehen der Laufbahnprüfung, Wiederholung der Laufbahnprüfung, Abschlusszeugnis, Bescheid über die nichtbestandene Laufbahnprüfung
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Teil 5 Schlussvorschriften