Jugendgerichtsgesetz
Neugefasst durch Bek. v. 11.12.1974 I 3427;
zuletzt geändert durch Art. 21 G v. 25.6.2021 I 2099
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
- Inhaltsübersicht
-
Erster Teil Anwendungsbereich
-
Zweiter Teil Jugendliche
-
Erstes Hauptstück Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
-
Zweiter Abschnitt Erziehungsmaßregeln
-
Dritter Abschnitt Zuchtmittel
-
Vierter Abschnitt Die Jugendstrafe
-
Fünfter Abschnitt Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
-
Sechster Abschnitt Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
-
Siebenter Abschnitt Mehrere Straftaten
-
Zweites Hauptstück Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
-
Erster Abschnitt Jugendgerichtsverfassung
-
Dritter Abschnitt Jugendstrafverfahren
-
Zweiter Unterabschnitt Das Hauptverfahren
- § 47 Einstellung des Verfahrens durch den Richter
- § 47a Vorrang der Jugendgerichte
- § 48 Nichtöffentlichkeit
- § 49
- § 50 Anwesenheit in der Hauptverhandlung
- § 51 Zeitweilige Ausschließung von Beteiligten
- § 51a Neubeginn der Hauptverhandlung
- § 52 Berücksichtigung von Untersuchungshaft bei Jugendarrest
- § 52a Anrechnung von Untersuchungshaft bei Jugendstrafe
- § 53 Überweisung an das Familiengericht
- § 54 Urteilsgründe
-
Dritter Unterabschnitt Rechtsmittelverfahren
-
Vierter Unterabschnitt Verfahren bei Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
- § 57 Entscheidung über die Aussetzung
- § 58 Weitere Entscheidungen
- § 59 Anfechtung
- § 60 Bewährungsplan
- § 61 Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung
- § 61a Frist und Zuständigkeit für die vorbehaltene Entscheidung
- § 61b Weitere Entscheidungen bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
-
Fünfter Unterabschnitt Verfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
-
Sechster Unterabschnitt Ergänzende Entscheidungen
-
Siebenter Unterabschnitt Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- § 67 Stellung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter
- § 67a Unterrichtung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter
- § 68 Notwendige Verteidigung
- § 68a Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers
- § 68b Vernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers
- § 69 Beistand
- § 70 Mitteilungen an amtliche Stellen
- § 70a Unterrichtung des Jugendlichen
- § 70b Belehrungen
- § 70c Vernehmung des Beschuldigten
- § 71 Vorläufige Anordnungen über die Erziehung
- § 72 Untersuchungshaft
- § 72a Heranziehung der Jugendgerichtshilfe in Haftsachen
- § 72b Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand
- § 73 Unterbringung zur Beobachtung
- § 74 Kosten und Auslagen
-
Achter Unterabschnitt Vereinfachtes Jugendverfahren
-
Neunter Unterabschnitt Ausschluß von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts
-
Zehnter Unterabschnitt Anordnung der Sicherungsverwahrung
-
-
Drittes Hauptstück Vollstreckung und Vollzug
-
Erster Abschnitt Vollstreckung
-
Erster Unterabschnitt Verfassung der Vollstreckung und Zuständigkeit
-
Zweiter Unterabschnitt Jugendarrest
-
Vierter Unterabschnitt Untersuchungshaft
-
-
Zweiter Abschnitt Vollzug
-
-
Fünftes Hauptstück Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
-
-
Dritter Teil Heranwachsende
-
Erster Abschnitt Anwendung des sachlichen Strafrechts
-
Zweiter Abschnitt Gerichtsverfassung und Verfahren
-
Dritter Abschnitt Vollstreckung, Vollzug und Beseitigung des Strafmakels
-
Vierter Abschnitt Heranwachsende vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
-
-
Vierter Teil Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr
-
Fünfter Teil Schluß- und Übergangsvorschriften