Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend
Zuletzt geändert durch Art. 53 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
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Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
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Zweiter Abschnitt Beschäftigung von Kindern
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Dritter Abschnitt Beschäftigung Jugendlicher
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Erster Titel Arbeitszeit und Freizeit
- § 8 Dauer der Arbeitszeit
- § 9 Berufsschule
- § 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
- § 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume
- § 12 Schichtzeit
- § 13 Tägliche Freizeit
- § 14 Nachtruhe
- § 15 Fünf-Tage-Woche
- § 16 Samstagsruhe
- § 17 Sonntagsruhe
- § 18 Feiertagsruhe
- § 19 Urlaub
- § 20 Binnenschiffahrt
- § 21 Ausnahmen in besonderen Fällen
- § 21a Abweichende Regelungen
- § 21b
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Zweiter Titel Beschäftigungsverbote und -beschränkungen
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Dritter Titel Sonstige Pflichten des Arbeitgebers
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Vierter Titel Gesundheitliche Betreuung
- § 32 Erstuntersuchung
- § 33 Erste Nachuntersuchung
- § 34 Weitere Nachuntersuchungen
- § 35 Außerordentliche Nachuntersuchung
- § 36 Ärztliche Untersuchungen und Wechsel des Arbeitgebers
- § 37 Inhalt und Durchführung der ärztlichen Untersuchungen
- § 38 Ergänzungsuntersuchung
- § 39 Mitteilung, Bescheinigung
- § 40 Bescheinigung mit Gefährdungsvermerk
- § 41 Aufbewahren der ärztlichen Bescheinigungen
- § 42 Eingreifen der Aufsichtsbehörde
- § 43 Freistellung für Untersuchungen
- § 44 Kosten der Untersuchungen
- § 45 Gegenseitige Unterrichtung der Ärzte
- § 46 Ermächtigungen
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Vierter Abschnitt Durchführung des Gesetzes
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Dritter Titel Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz
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Fünfter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften