Verordnung über die Berufsausbildung zum Geigenbauer und zur Geigenbauerin
Ersetzt V 7110-6-58 v. 27.1.1997 I 70 (GeigenbAusbV)
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
-
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
-
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
-
Abschnitt 3 Gesellenprüfung
- § 10 Ziel und Zeitpunkt
- § 11 Inhalt
- § 12 Prüfungsbereiche
- § 13 Prüfungsbereich Herstellen eines weißen spielfertigen Streichinstrumentes
- § 14 Prüfungsbereich Durchführen von Teilarbeiten
- § 15 Prüfungsbereich Planung und Konstruktion
- § 16 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung