Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
Zuletzt geändert durch Art. 51 G v. 23.6.2021 I 1858
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Einschränkungen des Anwendungsbereichs
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Grundlegende Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit
- § 5 Besondere Anforderungen an die Installation ortsfester Anlagen
- § 6 Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme
- § 7 Besondere Regelungen zum freien Warenverkehr
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Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure
- § 8 Allgemeine Pflichten des Herstellers
- § 9 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
- § 10 Bevollmächtigter des Herstellers
- § 11 Allgemeine Pflichten des Einführers
- § 12 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
- § 13 Pflichten des Händlers
- § 14 Einführer oder Händler als Hersteller
- § 15 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
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Abschnitt 4 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
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Abschnitt 5 Bundesnetzagentur
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Unterabschnitt 1 Zuständigkeiten und Befugnisse
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Unterabschnitt 2 Marktüberwachung und Störungsbearbeitung
- § 23 Maßnahmen der Marktüberwachung bei Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist
- § 23a Maßnahmen auf Messen und Ausstellungen
- § 24 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität
- § 25 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Nichtkonformität von Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken
- § 26 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Nichtkonformität von Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten
- § 27 Befugnisse bei der Störungsbearbeitung, Verordnungsermächtigung
- § 28 Besondere Eingriffsbefugnisse bei der Störungsbearbeitung
- § 29 Auskunftsrechte
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Unterabschnitt 3 Zwangsgeld und Beiträge, Vorverfahren
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Abschnitt 6 Bußgeldvorschriften
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Abschnitt 7 Schlussbestimmungen