Gesetz über Europäische Betriebsräte
Neugefasst durch Bek. v. 7.12.2011 I 2650
Zuletzt geändert durch Art. 6f G v. 16.9.2022 I 1454
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Inhalt
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Zweiter Teil Besonderes Verhandlungsgremium
- § 8 Aufgabe
- § 9 Bildung
- § 10 Zusammensetzung
- § 11 Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter
- § 12 Unterrichtung über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
- § 13 Sitzungen, Geschäftsordnung, Sachverständige
- § 14 Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern aus Drittstaaten
- § 15 Beschluss über Beendigung der Verhandlungen
- § 16 Kosten und Sachaufwand
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Dritter Teil Vereinbarungen über grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung
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Vierter Teil Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes
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Erster Abschnitt Errichtung des Europäischen Betriebsrats
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Zweiter Abschnitt Geschäftsführung des Europäischen Betriebsrats
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Dritter Abschnitt Mitwirkungsrechte
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Vierter Abschnitt Änderung der Zusammensetzung, Übergang zu einer Vereinbarung
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Fünfter Teil Gemeinsame Bestimmungen
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Sechster Teil Bestehende Vereinbarungen
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Siebter Teil Besondere Vorschriften, Straf- und Bußgeldvorschriften