§ 7 EBRG

Europäischer Betriebsrat in Unternehmensgruppen

Gehören einer gemeinschaftsweit tätigen Unternehmensgruppe ein oder mehrere gemeinschaftsweit tätige Unternehmen an, wird ein Europäischer Betriebsrat nur bei dem herrschenden Unternehmen errichtet, sofern nichts anderes vereinbart wird.

Suchhilfen: Europäischer Betriebsrat gründen, Betriebsrat in Unternehmensgruppe, EU‑Betriebsrat errichten, Betriebsrat im herrschenden Unternehmen, Betriebsrat nur im Mutterunternehmen, Betriebsrat bei Konzerngründung, richten, nehmen