§ 4 BerRehaG
Ausschließungsgründe
Leistungen nach diesem Gesetz werden nicht gewährt, wenn der Verfolgte gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder in schwerwiegendem Maße seine Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer mißbraucht hat.
Suchhilfen: Ausschluss von Leistungen, Verstoß gegen Menschlichkeit, Verstoß gegen Rechtsstaatlichkeit, Missbrauch der Stellung, Vorteilsnahme, Nachteil anderer verursachen, Leistungen verweigern, Ausschließungsgründe, ursachen