§ 5 BerRehaG
Ausschluß von Ansprüchen
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Andere Ansprüche wegen einer aus politischen Gründen erfolgten Benachteiligung im Beruf oder in der Ausbildung sind ausgeschlossen, wenn sie Verbindlichkeiten im Sinne des Artikels 135a Abs. 2 des Grundgesetzes betreffen.
Suchhilfen: politische Benachteiligung Beruf, diskriminierung Ausbildung, Ansprüche Ausschluss, politische Verfolgung Entschädigung, berufliche Diskriminierung, Rehabilitationsgesetz Ausschluss, nachteiligung, bildung, folgung, schädigung