§ 14 VertrGebErstG
Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
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In Verfahren vor dem Bundesgerichtshof werden der beigeordneten Vertretung Gebühren und Auslagen in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, die für die Vergütung bei Prozesskostenhilfe gelten, erstattet.