Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern
Ersetzt G 400-16 v. 21.4.2005 I 1073, 1076 (VBVG)
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 7.4.2025 I Nr. 109
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Inhalt
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Abschnitt 1 Vergütung und Aufwendungsersatz des Vormunds
- § 1 Berufsmäßigkeit; Vergütung und Aufwendungsersatz
- § 2 Zahlung aus der Staatskasse und Rückgriff, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche
- § 3 Stundensatz des Vormunds
- § 4 Aufwendungsersatz des Vormunds
- § 5 Vergütung und Aufwendungsersatz für Vormundschaftsvereine
- § 6 Vergütung und Aufwendungsersatz für das Jugendamt
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Abschnitt 2 Vergütung und Aufwendungsersatz des Betreuers
- § 7 Vergütung und Aufwendungsersatz des beruflichen Betreuers
- § 8 Höhe der Vergütung; Verordnungsermächtigung
- § 9 Fallpauschalen
- § 10 Aufwendungsersatz
- § 11 Sonderfälle der Betreuung
- § 12 Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine
- § 13 Vergütung und Aufwendungsersatz für Behördenbetreuer und Betreuungsbehörde
- § 14 Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung
- § 15 Zahlung aus der Staatskasse, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche
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Abschnitt 4 Schlussvorschriften