§ 4 VBVG

Aufwendungsersatz des Vormunds

📖

(1) Für seine anlässlich der Führung der Vormundschaft erforderlichen Aufwendungen kann der Berufsvormund Vorschuss oder Ersatz in entsprechender Anwendung des § 1877 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangen.

(2) Für solche Dienste, die zu seinem Gewerbe oder seinem Beruf gehören, kann der Berufsvormund anstelle der Vergütung nach § 1 Absatz 3 als Aufwendung Ersatz in entsprechender Anwendung des § 1877 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangen.

Fußnoten

(+++ § 4 Abs. 2: Zur Nichtanwendung vgl. § 5 Abs. 1 Satz 3 +++)

Suchhilfen: Aufwendungsersatz Vormund, Vormundschaft Kosten erstattet, Berufsvormund Aufwendungen, Vormund Vorschuss beantragen, Auslagen Vormundschaft, Vormundschaft Aufwandsersatz, Kostenübernahme Vormund, wendungen, antragen, lagen