Gesetz über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel
Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 4.3.2026 I Nr. 60
Neufassung durch Bek. v. 21.5.2026 I Nr. 160 noch nicht berücksichtigt
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
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Abschnitt 2 Tierarzneimittel im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2019/6
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Unterabschnitt 1 Freistellung von der Zulassungspflicht von Tierarzneimitteln für bestimmte Heimtiere, Kennzeichnung und Packungsbeilage sowie Widerruf der Freistellung
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Unterabschnitt 2 Besondere Anforderungen an die Primärverpackung, die äußere Umhüllung und die Packungsbeilage
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Unterabschnitt 3 Durchführungsvorschriften für die Zulassung
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Unterabschnitt 4 Ergänzende Vorschriften für klinische Prüfungen und Rückstandsprüfungen
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Unterabschnitt 5 Übermittlung von Informationen an die Produktdatenbank
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Unterabschnitt 6 Ergänzende Vorschriften für homöopathische Tierarzneimittel
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Unterabschnitt 7 Ergänzende Vorschriften für die Herstellungserlaubnis
- § 14 Ausnahmen von der Herstellungserlaubnis
- § 15 Ergänzende Vorschriften zur Erteilung der Herstellungserlaubnis
- § 16 Import, Herstellung von und Handel mit Wirkstoffen; Verordnungsermächtigung
- § 17 Nachweis über die erforderliche Sachkunde der für die Herstellung und die Chargenfreigabe verantwortlichen sachkundigen Person; Verordnungsermächtigung
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Unterabschnitt 8 Ergänzende Vorschriften für die Großhandelsvertriebserlaubnis
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Unterabschnitt 9 Parallelhandel mit Tierarzneimitteln
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Abschnitt 3 Anforderungen an Tierarzneimittel außerhalb des Anwendungsbereiches der Verordnung (EU) 2019/6 und an veterinärmedizintechnische Produkte
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Unterabschnitt 1 Zulassung von Tierarzneimitteln außerhalb des Anwendungsbereiches der Verordnung (EU) 2019/6 und von veterinärmedizintechnischen Produkten; Verbringen
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Unterabschnitt 2 Kennzeichnung, Packungsbeilage, Fachinformation
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Unterabschnitt 3 Herstellung, Abgabe und Anwendung
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Unterabschnitt 4 Vorschriften für inaktivierte immunologische Tierarzneimittel nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/6
- § 35a Verschreibungspflicht
- § 35b Herstellungserlaubnis; Ruhen und Widerruf der Erlaubnis
- § 35c Anzeige der Abgabe
- § 35d Einfuhr, Ausfuhr und Verbringen
- § 35e Kennzeichnung der Verpackung und Packungsbeilage
- § 35f Abgabe
- § 35g Wartezeit
- § 35h Verordnungsermächtigungen für inaktivierte immunologische Tierarzneimittel nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/6
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Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften
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Unterabschnitt 1 Information der Öffentlichkeit, Verbote
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Unterabschnitt 2 Kategorisierung
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Unterabschnitt 3 Abgabe, Bezug und Anwendung von Arzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten
- § 42 Grundsatz
- § 43 Apothekenpflicht
- § 44 Tierärztliches Dispensierrecht
- § 44a Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel
- § 45 Weitere Vorschriften zur Abgabe; Verordnungsermächtigung
- § 46 Abgabe von Mustern
- § 47 Abgabe verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnischer Produkte
- § 48 Bezug und Abgabe von Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen, die bei Tieren angewendet werden dürfen
- § 49 Bezug von Arzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten
- § 50 Anwendung von Tierarzneimitteln; Verordnungsermächtigung
- § 51 Befugnisse tierärztlicher Bildungsstätten
- § 52 Verordnungsermächtigungen zur Regelung von Verfahrensvorschriften auf Grundlage der Verordnung (EU) 2019/6
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Unterabschnitt 4 Kennzeichnung, Packungsbeilage, Packungsgrößen und Preise
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Unterabschnitt 5 Vorschriften zur Verringerung der Behandlung mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln und zu tierärztlichen Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung
- § 54 Nutzungsarten
- § 55 Mitteilungen über Tierhaltungen
- § 56 Tierärztliche Mitteilungen über Arzneimittelverwendung
- § 57 Ermittlung der Therapiehäufigkeit
- § 58 Verringerung der Behandlung mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln
- § 59 Verarbeitung und Übermittlung von Daten
- § 60 Resistenzmonitoring
- § 61 Verordnungsermächtigungen
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Unterabschnitt 6 Vorschriften zu tierärztlichen Mitteilungen über die Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel nach der Delegierten Verordnung (EU) 2021/578
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Unterabschnitt 7 Sicherung und Kontrolle der Qualität
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Unterabschnitt 8 Zuständigkeit
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Unterabschnitt 9 Überwachung
- § 66 Gegenseitige Information
- § 67 Verwendung bestimmter Daten
- § 68 Datenbankgestütztes Informationssystem; Übermittlungsbefugnisse
- § 69 Datenübermittlungen an das Informationssystem; Verordnungsermächtigung
- § 70 Datenabrufe aus dem Informationssystem
- § 71 Speicherungsfristen
- § 72 Durchführung der Überwachung
- § 73 Probenahme
- § 74 Duldungs-, Mitwirkungs- und Übermittlungspflichten
- § 75 Probenahme bei Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln angeboten werden
- § 76 Maßnahmen der zuständigen Behörden
- § 76a Mitwirkung der Zollbehörden
- § 77 Überwachung von Stoffen, die als Tierarzneimittel verwendet werden können
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Unterabschnitt 10 Sondervorschriften für Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei
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Unterabschnitt 11 Allgemeine Anzeigepflicht
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Unterabschnitt 12 Sonstige Durchführungsbestimmungen
- § 80 Unabhängigkeit
- § 81 Verordnungsermächtigungen für Krisenzeiten
- § 82 Verhältnis zu anderen Gesetzen
- § 83 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- § 84 Verordnungsermächtigung zur Angleichung an das Recht der Europäischen Union
- § 85 Verordnungsermächtigung zur Anpassung an Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
- § 86 (weggefallen)
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Abschnitt 5 Straf- und Bußgeldvorschriften
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Abschnitt 6 Übergangsvorschriften
- § 92 Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
- § 93 Weitere Anwendung von Vorschriften
- § 94 Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten zu antibiotisch wirksamen Arzneimitteln und zur Änderung weiterer Vorschriften
- § 95 Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
- § 95a Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes
- § 96 Evaluierung
- Anlage 1 (zu §§ 54, 55 Absatz 1 und § 56 Absatz 1) Einteilung der Nutzungsarten
- Anlage 2 (zu § 57 Absatz 3 Satz 3) Dem Bundesinstitut für Risikobewertung zum Zweck der Durchführung einer Risikobewertung mitzuteilende Daten