Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 27.3.2024 I Nr. 109
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
- Übersicht
- Eingangsformel
-
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
-
Erster Titel Sachliche Geltung des Strafgesetzbuches
-
Zweiter Titel Gemeinsame Vorschriften für Ordnungs- und Zwangsmittel
-
-
Zweiter Abschnitt Allgemeine Anpassung von Strafvorschriften
-
Dritter bis Fünfter Abschnitt -
-
Siebenter Abschnitt Ergänzende strafrechtliche Regelungen
-
Achter Abschnitt Schlußvorschriften
- Art 298 Mindestmaß der Freiheitsstrafe
- Art 299 Geldstrafe
- Art 300 Übertretungen
- Art 301
- Art 302 Anrechnung des Maßregelvollzugs auf die Strafe
- Art 303 Führungsaufsicht
- Art 304 Polizeiaufsicht
- Art 305 Berufsverbot
- Art 306 Selbständige Anordnung von Maßregeln
- Art 307 Verfall
- Art 308 Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen
- Art 309 Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung
- Art 310 Bekanntgabe der Verurteilung
- Art 311 Verletzung von Privatgeheimnissen durch Amtsträger und besonders Verpflichtete
- Art 312 Gerichtsverfassung und Strafverfahren
- Art 313 Noch nicht vollstreckte Strafen
- Art 314 Überleitung der Vollstreckung
- Art 315 Geltung des Strafrechts für in der Deutschen Demokratischen Republik begangene Taten
- Art 315a Vollstreckungs- und Verfolgungsverjährung für in der Deutschen Demokratischen Republik verfolgte und abgeurteilte Taten; Verjährung für während der Herrschaft des SED-Unrechtsregimes nicht geahndete Taten
- Art 315b Strafantrag bei in der Deutschen Demokratischen Republik begangenen Taten
- Art 315c Anpassung der Strafdrohungen
- Art 316 Übergangsvorschrift zum Neunten Strafrechtsänderungsgesetz
- Art 316a Übergangsvorschrift zum Sechzehnten Strafrechtsänderungsgesetz
- Art 316b Übergangsvorschrift zum Dreiundzwanzigsten Strafrechtsänderungsgesetz
- Art 316c Übergangsvorschrift zum Dreißigsten Strafrechtsänderungsgesetz
- Art 316d Übergangsvorschrift zum Dreiundvierzigsten Strafrechtsänderungsgesetz
- Art 316e Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen
- Art 316f Übergangsvorschrift zum Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
- Art 316g Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
- Art 316h Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
- Art 316i Übergangsvorschrift zum Dreiundfünfzigsten Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern
- Art 316j Übergangsvorschrift zum Jahressteuergesetz 2020
- Art 316k Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche
- Art 316l Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
- Art 316m Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes
- Art 316n Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes, zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur Änderung des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen
- Art 316o Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- Art 316p Noch nicht vollstreckte Strafen im Zusammenhang mit Cannabis nach dem Betäubungsmittelgesetz
- Art 317 Überleitung des Verfahrens wegen Ordnungswidrigkeiten nach neuem Recht
- Art 318 Zuwiderhandlungen nach den Gesetzen auf dem Gebiet der Sozialversicherung
- Art 319 Anwendung des bisherigen Kostenrechts
- Art 320
- Art 321 (weggefallen)
- Art 322 Verweisungen
- Art 323
- Art 324 Sonderregelung für Berlin
- Art 325
- Art 326 Inkrafttreten, Übergangsfassungen
- Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel III Sachgebiet C Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 957) - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -