Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung
Neugefasst durch Bek. v. 22.10.1998 I 3209; 1999 I 193;
zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 18.9.2024 I Nr. 286
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Zweiter Abschnitt Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
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Dritter Abschnitt Schallsignale der Fahrzeuge
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Vierter Abschnitt Fahrregeln
- § 21 Grundsätze
- § 22 Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot
- § 23 Überholen
- § 24 Begegnen
- § 25 Vorfahrt der Schiffahrt im Fahrwasser
- § 26 Fahrgeschwindigkeit
- § 27 Schleppen und Schieben
- § 28 Durchfahren von Brücken und Sperrwerken
- § 29 Einlaufen in Schleusen und Auslaufen
- § 30 Fahrbeschränkungen und Fahrverbote
- § 31 Wasserskilaufen, Schleppen von Wassersportanhängen, Wasser- motorradfahren, Kite- und Segelsurfen
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Siebenter Abschnitt Ergänzende Vorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal
- § 41 Geltungsbereich
- § 42 Zulassung
- § 43 An- und Abmeldung
- § 44
- § 45 Verkehr in den Zufahrten
- § 46 Vorfahrt beim Einlaufen in die Schleusen und beim Auslaufen
- § 47 Verbot des Einlaufens in die Schleusen und des Auslaufens
- § 48 Fahrabstand
- § 49 Verhalten vor und in den Weichengebieten
- § 50 Fahrregeln für Freifahrer und Schub- und Schleppverbände
- § 51 Fahrregeln für Sportfahrzeuge
- § 52
- § 53 Fahrregeln und Festmachen auf dem Gieselaukanal
- § 54
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Achter Abschnitt Aufgaben und Zuständigkeiten der Behörden der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
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Neunter Abschnitt Bußgeld- und Schlußvorschriften
- § 61 Ordnungswidrigkeiten
- § 62
- Anlage I Schiffahrtszeichen
- Anlage II Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
- Anlage III Darstellung des Geltungsbereichs der Schiffahrtsstraßen-Ordnung (zu § 1 Abs. 5)
- Anlage IV Liste der berauschenden Mittel und Substanzen
- Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet D Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1108)