Verordnung über die Schutz- und Sicherheitshäfen, die Häfen der Deutschen Marine und der Bundespolizei der Bundesrepublik Deutschland an Seeschifffahrtsstraßen
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 30.9.2019 BAnz AT 16.10.2019 V1
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Inhalt
- Eingangsformel
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Teil 1 Schutz- und Sicherheitshäfen
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Abschnitt 2 Einlaufen, An- und Abmeldepflicht
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Abschnitt 4 Benutzung von Hafenanlage
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Abschnitt 5 Schiffsverkehr im Hafen
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Abschnitt 6 Sicherheitsvorschriften
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Abschnitt 7 Besondere Vorschriften für die einzelnen Häfen
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Teil 2 Häfen der Deutschen Marine und der Bundespolizei
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
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Abschnitt 2 Vorschriften für einzelne Häfen
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Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für den Hafen Wilhelmshaven
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